Markenrecht aus Berlin

Investitionsfunktion der Marke

Die Investitionsfunktion der Marke beschreibt den „Einsatz einer Marke zum Erwerb oder zur Wahrung eines Rufs“ .

Individualmarke

Bei einer Individualmarke handelt es sich um eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen unterscheidet. Markeninhaber ist entweder das Unternehmen selbst das Unternehmen handelt mit Zustimmung des Markeninhabers. Die Individualmarke ist eine Markenkategorie und stellt den Regeltypus des Markenrechts dar.

Kollektivmarke

Von der Individualmarke ist als Markenkategorie die Kollektivmarke zu unterscheiden. Die Kollektivmarke dient den Mitgliedern eines Kollektivs (rechtsfähiger Verband), welcher Markeninhaber ist. Regelungen zur Kollektivmarke finden sich in §§ 97 bis 106 MarkenG.

Gewährleistungsmarke

Bei der in §§ 106a – 106h MarkenG geregelten Gewährleistungsmarke gewährleistet der Inhaber der Gewährleistungsmarke gem. § 106a Abs. 1 MarkenG für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, das Vorliegen bestimmter Eigenschaften. Bei der Gewährleistungsmarke handelt es sich um eine spezielle Markenkategorie.

Markenschutz in der Übersicht

MarkenschutzMarkenschutz kann im deutschem Markenrecht in dreifacher Weise erfolgen: durch die Eintragung in das Markenregister (Registermarke), die Benutzung mit Verkehrsgeltung (Benutzungsmarke) oder die notorische Bekanntheit. Im Unionsmarkenrecht besteht die Möglichkeit Markenschutz durch eine Benutzungsmarke zu erlangen hingegen nicht. Nach der Art möglicher Verletzungshandlungen lassen sich der Identitätsschutz, der Verwechslungsschutz und der Bekanntheitsschutz unterscheiden. Der Markenschutz wird durch absolute und relative Schutzhindernisse sowie durch sog. Schranken begrenzt.

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