Markenrecht aus Berlin

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Markenstrategie

Strategie MarkenanmeldungVor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.

 

 

 

 

§ 32 MarkenG - Erfordernisse der Anmeldung

(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.

Anmeldestrategie: Marke

Die Strategie zur Anmeldung einer Marke beginnt mit der Ermittlung und Festlegung der markenspezifischen Erfordernissen. Neben dem Inhaber muss ein etwaiger Vertreter des Markeninhabers bestimmt werden. Außerdem sind die Markenform und die Markenklasse(n) festzulegen.

Anmeldestrategie: Umfeld

Bei der Strategie zur Anmeldung einer Marke sind auch unterschiedliche Aspekte des Umfelds zu berücksichtigen. Insoweit sind Fragen der Verwertung, der Markennutzung als Defensivzeichen und eines alternativen Verzichts auf die Markenanmeldung zu beantworten.

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