Mit einer Markenrecherche sollen insbesondere ältere Kollisionszeichen (relative Schutzhindernisse) ermittelt werden. Daneben ist im Rahmen einer Markenrecherche auch zu prüfen, inwieweit ggf. absolute Schutzhindernisse) existieren. Der Schwerpunkt einer Markenrecherche bezieht sich in vielen Fällen auf die die Ermittlung relativer Schutzhindernisse.
Markenrecht aus Berlin
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Für Markenrecherchen existieren eine Vielzahl an häufig kostenfreien Recherchequellen, welche für den jeweiligen Bedarf individuell zu kombinieren sind. Der Beitrag gibt eine Übersicht über besonders wichtige Quellen der Markenrecherche und deren jeweiligen Recherchegegenstände.
Vor der eigentlichen Strategieentwicklung müssen die mit der anzumeldenden Marke verfolgten Ziele einschließlich etwaiger Zielkonflikte identifiziert und definiert werden.
Vor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.
(1) Die Anmeldung zur Eintragung einer Marke in das Register ist beim Deutschen Patent- und Markenamt einzureichen. Die Anmeldung kann auch über ein Patentinformationszentrum eingereicht werden, wenn diese Stelle durch Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz im Bundesgesetzblatt dazu bestimmt ist, Markenanmeldungen entgegenzunehmen.
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