Presserecht aus Berlin

Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung im Presserecht

Nachfolgend werden Beispiele zur Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung aus der Rechtsprechung aufgeführt. Zu beachten ist, dass die jeweilige Höhe generell immer eine Frage des Einzelfalls ist. Außerdem unterliegt die Höhe von Schadenersatz und Geldentschädigung einem zeitlichen Wandel, der von sich ändernden Anschauungen geprägt ist. Die folgenden Beispiele bieten insoweit ledigliche eine grobe Orientierung, die im konkreten Einzelfall kritisch zu hinterfragen ist.

Fristen bei der Gegendarstellung

Der Gegendarstellungsanspruch muss unverzüglich nach Veröffentlichung der Erstmitteilung geltend gemacht werden. Unverzüglich bedeutet, ohne schuldhaftes Zögern, § 121 BGB. Dabei wird auf die erstmalige Kenntnisnahme des Betroffenen als Beginn der Frist abgestellt. Auf das Erscheinungsdatum der Erstmitteilung kommt es nicht an.

Rechtsfolgen des Gegendarstellungsanspruchs

Soweit der Betroffene die Voraussetzungen für eine Gegendarstellung beachtet hat, ist das Medium zur Gegendarstellung verpflichtet. Kommt es dieser Pflicht nicht nach, kann der Betroffene den Gegendarstellungsanspruch gerichtlich durchsetzen. Dies geschieht aufgrund der besonde­ren Eilbedürftigkeit regelmäßig im Wege einer einstweiligen Verfügung, welche auch ohne münd­liche Verhandlung erlassen werden kann.

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