Presserecht aus Berlin

Sensibler Umgang mit Namensrechten

Bei der Berichterstattung sind fremde Namensrechte sorgfältig zu beachten. Geschieht dies nicht, kann es neben der Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts auch zur Verletzung journalistischer Sorgfaltspflichten kommen.

Prüfung der Quelle

Basieren die Informationen des Journalisten aus besonderen Quellen, so muss die Quelle geprüft werden. Es muss etwa nach der Motivation eines Mitarbeiters, Angehörigen oder Kollegen gefragt werden, warum dieser die konkrete Information weitergibt. Selbstverständlich muss auch geprüft werden, ob die Information richtig ist.

Güterabwägung

Der Journalist hat immer eine Pflicht zur Güterabwägung. Dabei muss er das Informationsinteresse der Öffentlichkeit auf der einen Seite gegen die schutzwürdigen Belange des Betroffenen auf der anderen Seite abwägen.

Trennungsgebot

Sowohl bei der Platzierung von Anzeigen, als auch bei der Wortwahl darauf zu achten, dass die Werbung kenntlich gemacht und von den redaktionellen Beiträgen deutlich unterschieden wird.

Sonstige journalistische Sorgfaltspflichten

Oftmals unterbreiten Medien spezielle Beratungsangebote, mit denen sie Antworten auf Alltagsprobleme der Leser, Zuschauer etc. geben wollen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Neben Kochrezepten, Heimwerker-Rätschlägen und Hausfrauentipps findet sich auch Rechtsberatung in den Medien wieder. Unabhängig welche Ratschläge erteilt werden gilt der Grundsatz, dass der Leser bei deren Befolgung keinen Schaden erleiden darf.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860