Schmähkritik ist eine spezielle Art der Meinungsäußerung. Anders als die üblichen Formen der Meinungsäußerungen überschreitet die Schmäkritik die Grenzen der zulässigen Meinungäußerungen. Schmähkritik ist deshalb nicht mehr von der Meinungsfreiheit gedeckt und unzulässig. Der von Schmähkritik Betroffene kann den sich Äußernden und die verbreitenden Medien auf Unterlassung in Anspruch nehmen.
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