
Ein einfacher, fristwahrender Einspruch beim Finanzamt dient primär der Einhaltung der Einspruchsfrist. Der Steuerpflichtige kann damit seine Rechte wahren und eine Überprüfung des angegriffenen (Steuer-) Bescheids veranlassen. Dies wäre ihm nach Ablauf der Einspruchsfrist regelmäßig nicht mehr möglich. Deshalb ist ein fristgerechter Einspruch beim Finanzamt von zentraler Bedeutung. Beim einfachen Einspruch wird aus Zeitgründen (jedenfalls vorläufig) auf eine Begründung verzichtet. Allerdings muss auch der einfache Einspruch bestimmte Mindestvoraussetzungen berücksichtigen.
