Steuerverfahren und Steuerstreit

Akteneinsicht beim Finanzamt

Eine Akteneinsicht beim Finanzamt kann dem Steuerpflichtigen wertvolle Informationen vermitteln, deren Kenntnis sich im behördlichen Steuerverfahren positiv auf die Erfolgschancen des Steuerpflichtigen auswirken können. Die Abgabenordnung (AO) enthält allerdings keinen unmittelbaren Anspruch auf Akteneinsicht. Der Steuerpflichtige hat lediglich einen Anspruch auf eine pflichtgemäße Ermessensentscheidung der Behörde über den Antrag auf Akteneinsicht. Es empfiehlt sich insoweit eine differenzierte Vorgehensweise beim Stellen eines Antrags auf Akteneinsicht beim Finanzamt, welche auch weitere Möglichkeiten der Akteneinsicht bei anderen Institutionen einbezieht. 

Akteneinsicht beim Finanzamt nach DSGVO?

Unmittelbar an das Finanzamt gerichtete Anträge auf Akteneinsicht sind häufig schwer durchzusetzen, da eine entsprechende Anspruchsgrundlage auf Akteneinsicht in der Abgabenordnung fehlt. Es stellt sich insoweit die Frage, ob sich Rechte auf Akteneinsicht gegenüber dem Finanzamt aus der  Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ergeben können. Diese Frage wird derzeit unterschiedlich beurteilt. Eine Akteneinsicht auf der Grundlage der DSGVO erscheint dabei durchaus möglich.

Besteuerungsverfahren

Das Besteuerungsverfahren ist im 4. - 6. Teil der Abgabenordnung (AO) geregelt. Das Besteuerungsverfahren beginnt mit der Entstehung der Steuern und endet mit deren Zahlung. Die Abgabenordnung regelt dabei im Einzelnen, wie die entstandenen Steuern ermittelt und anschließend rechtsverbindlich festgesetzt werden.

Steuerfestsetzung durch Bescheide

Durch Bescheide setzt das Finanzamt die zu zahlende Steuer fest. Regelungen zur Steuerfestsetzung finden sich in den §§ 155 ff. Abgabenordnung (AO). Allgemeine Regelungen über Verwaltungsakte finden sich in den §§ 118 ff. AO.

Der Steuerbescheid

Steuerbescheid

Nach der Steuererklärung folgt der Steuerbescheid. Ist der Steuerbescheid fehlerhaft muss der Betroffene hiergegen fristgerecht Einspruch einlegen. Nur nach einem Einspruch kann der Steuerpflichtige auch weiterhin seine Rechte geltend machen. Unterbleibt ein Einspruch oder wird die Einspruchsfrist überschritten, so wird der Steuerbescheid alleine aufgrund des unterbliebenen Einspruchs rechtskräftig. Die im Steuerbescheid aufgeführten Steuern müssen dann bezahlt werden, unabhängig davon, ob sie richtig berechnet worden sind. Deshalb ist es wichtig, einen Steuerbescheid kurzfristig zu prüfen und bei Bedarf fristgerecht Einspruch einzulegen.

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