Selbst wenn der Steuerbescheid keine offensichtlichen Fehler auweist, kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein. Ist der Steuerbescheid von einem sog. Musterverfahren betroffen, kann der Einspruch gegen den Steuerbescheid mit einem Hinweis auf das entsprechende Verfahren bei dem zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
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