Selbst wenn der Steuerbescheid keine offensichtlichen Fehler auweist, kann ein Einspruch gegen den Steuerbescheid sinnvoll sein. Ist der Steuerbescheid von einem sog. Musterverfahren betroffen, kann der Einspruch gegen den Steuerbescheid mit einem Hinweis auf das entsprechende Verfahren bei dem zuständigen Finanzamt eingelegt werden.
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Die Besteuerungsgrundlage ist bei der Steuerfestsetzung für die Höhe der zu zahlenden Steuern maßgeblich. Sofern die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie nach § 162 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) das Recht und die Pflicht, diese zu schätzen. Entsprechende Schätzungen erfolgen insbesondere bei Betriebsprüfungen und durch die Steuerfahnung. Schätzungen sind für den Steuerpflichtigen häufig problematisch, da sie zu höheren Steuerzahlungen führen können, als dies auf der Grundlage der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen der Fall wäre.