Steuerverfahren und Steuerstreit

Pflichten bei Betriebsprüfungen

Während einer Betriebsprüfung existieren verschiedene Pflichten des Steuerpflichtigen bzw. damit korrespondierende Rechte des Betriebsprüfers. Verstößt der Steuerpflichtige gegen die Pflichten, besteht die Möglichkeit, ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 und 250.000 EUR festzusetzen.

Rechte bei Betriebsprüfungen

Bei einer Betriebsprüfung hat der Steuerpflichtige verschiedene Rechte, welche mit entsprechenden Pflichten des Betriebsprüfers korrespondieren. Diese sind nachfolgend dargestellt.

Methoden der Betriebsprüfung

Methoden der BetriebsprüfungBetriebsprüfungen setzen unterschiedliche Methoden ein, um zu überprüfen, ob die vom Steuerpflichtigen eingereichten Steuererklärungen auch tatsächlich alle steuerlich relevanten Sachverhalte korrekt und in voller Höhe erfassen. Zunächst wertet der Betriebsprüfer diejenigen  Informationen aus, die ihm zur Verfügung stehen. Bei Bedarf wird er zusätzliche Informationen beschaffen. Eine besondere Bedeutung kommt bei der Betriebsprüfung auch sog. Verprobungsmethoden bzw. mathematisch-statistischen Methoden zu. Außerdem existieren Prüfungsmethoden, die bevorzugt von der Steuerfahndung eingesetzt werden.

Mittelherkunftsnachweis

Durch einen Mittelherkunftsnachweis kann der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt erläutern, woher er die finanziellen Mittel für bestimmte Ausgaben oder Anschaffungen hat. Der Mittelherkunftsnachweis kann vom Betriebsprüfer angefordert werden, wenn Sachverhalte unklar sind. Der Steuerpflichtige ist vor allem gem. § 90 der Abgabenordnung (AO) zur Mitwirkung verpflichtet. Problematisch kann ein Mittelherkunftsnachweis sein, wenn durch die entsprechende Mitwirkung des Steuerpflichtigen eine Steuerhinterziehung oder ein anderes Steuerdelikt offen gelegt werden würde. Hier sind die Reaktionen genaustens abzuwägen.

Externer Betriebsvergleich / Richtsätze

Der externe Betriebsvergleich ist eine Verprobungsmethode der Betriebsprüfung. Er wird auch äußerer Betriebsvergleich oder Richtsatzverprobung genannt. Beim externen Betriebsvergleich werden verschiedene Kennzahlen des von der Betriebsprüfung untersuchten Unternehmens mit Durchschnittszahlen der Branche verglichen. Abweichungen werden in einem gewissen Umfang akzeptiert. Bei auffälligen Unterschieden kann sich jedoch ein Verdacht auf eine strafbare Steuerhinterziehung ergeben. Die Überschreitung der Toleranzgrenzen ermöglicht dem Betriebsprüfer zudem, eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen vorzunehmen.

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