Während einer Betriebsprüfung existieren verschiedene Pflichten des Steuerpflichtigen bzw. damit korrespondierende Rechte des Betriebsprüfers. Verstößt der Steuerpflichtige gegen die Pflichten, besteht die Möglichkeit, ein Verzögerungsgeld zwischen 2.500 und 250.000 EUR festzusetzen.
Unverbindliche Anfrage
Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.
Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860