Unlauterer Wettbewerb ggü. Mitbewerber

Das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) schützt verschiedene Gruppen in unterschiedlichem Umfang vor unlauterem Wettbewerb. Mitbewerber werden zunächst durch verschiedene spezielle Unlauterkeitstatbestände geschützt. Daneben existiert ein (eingeschränkter) Schutz gegen unzumutbare Belästigungen. Schließlich werden Unternehmen ergänzend durch die Unternehmergeneralklausel des § 3 Abs. 1 UWG geschützt.

Unlauterer Wettbewerb ist in unterschiedlichen Varianten möglich. Wettbewerbsverstöße gegenüber Unternehmen können anhand der folgenden Checkliste ermittelt werden. Aus Gründen der Systematik und Effizienz sollte dabei die in der Checkliste dargestellte Reihenfolge eingehalten werden.

Neben Unternehmen sind Verbraucher und sonstige Marktteilnehmer durch das UWG gegen unlauteren Wettbewerb geschützt.

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