Anh. UWG Nr. 32: Zahlung bei unerbetenen Besuchen

Die Aufforderung zur Zahlung bei unerbetenen Besuchen in der Wohnung eines Verbrauchers am Tag des Vertragsschlusses ist nach Anh. UWG Nr. 31 unzulässig. Eine solche liegt bei einem im Rahmen eines unerbetenen Besuchs in der Wohnung eines Verbrauchers geschlossenen Vertrag die an den Verbraucher gerichtete Aufforderung zur Bezahlung der Ware oder Dienstleistung vor Ablauf des Tages des Vertragsschlusses; dies gilt nicht, wenn der Verbraucher einen Betrag unter 50 Euro schuldet.

Dieser Tatbestand ist Gegenstand der "schwarzen Liste"

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