Marktverhaltensregelungen sind bei Verträgen im elektronischen Geschäftsverkehr die Informationspflichten nach § 312i, 312j BGB i.V.m. Art. 246c EGBGB. U.a. ist im Rahmen der sog. „Button-Lösung“ die Regelung des § 312j Abs. 2 und 3 BGB zu beachten.
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Sonstige Marktverhaltensregelungen sind eine von mehreren Kategorien einer Marktverhaltensregelung i.S.d. § 3a UWG. Die Regelungsbereiche sonstiger Marktverhaltensregelungen betreffen insbesondere das Strafrecht, Jugendschutzrecht, Vergaberecht, Beihilferecht und das Prozessrecht.