Wirtschaftsrecht aus Berlin

Europäisches Urheberrecht

Nachfolgend werden ausgewählte Aspekte zum Einfluss des Europarechts auf das Urheberrecht dargestellt.

Internationales Vertragsrecht

Das internationale Vertragsrecht / Vertragsstatut bestimmt das auf internationale Verträge anwendbare Recht. Einzelheiten sind in der der EG-Verordnung Nr. 593/2008 über das auf vertragliche Schuldverhältnisse anzuwendende Recht (Rom-I-VO) geregelt.

Internationales Deliktsrecht

Das internationale Deliktsrecht beantwortet die Frage, welche Rechtsordnung bei grenzüberschreitenden unerlaubten Handlungen in der Sache anwendbar ist. Der Begriff der unerlaubten Handlung ist in diesem Zusammenhang weit gefasst. Er umfasst insbesondere auch die ungerechtfertigte Bereicherung, die Geschäftsführung ohne Auftrag und das Verschulden bei Vertragsverhandlungen (culpa in contrahendo).

Das Tatortprinzip im internationalen Deliktsrecht

Im internationalen Deliktsrecht gilt das Tatortprinzip. Unerlaubte Handlungen werden nach dem Recht des Tat- / Begehungsortes beurteilt. Entsprechende Regelungen finden sich in Art. 40 Abs. 1 EGBGB und in Art. 4 Abs. 1 Rom-II-VO.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860