Die Mandantin wandte sich an die böhm anwaltskanzlei., nachdem ihre Fotoaufnahme unautorisiert zunächst in der Printausgabe eines Magazins veröffentlicht wurde. In diesem Leserbrief hat die Verfasserin über eine sexuelle Begegnung mit einem ihr unbekannten Mann berichtet. Der Leserbrief war zwar nicht mit dem korrektem Namen, jedoch mit einer Fotoaufnahme der Mandantin versehen, tatsächlich hat die Mandantin diesen Leserbrief jedoch weder verfasst noch autorisiert oder das beschriebene Geschehen erlebt. Wie sich nach Abdruck des Leserbriefes herausstellte, wurde der Leserbrief der Redaktion des Magazins durch eine dritte Person mit der Behauptung übersandt, dass diese auf der Fotoaufnahme abgebildet sei. Nach Abmahnung hat der Verlag eine strafbewehrte Unterlassungserklärung nach dem sog. „Hamburger Brauch“ abgegeben, d.h. die Höhe der Vertragsstrafe in das Ermessen der Mandantin gestellt und sich auf einen Vergleich hinsichtlich einer Geldentschädigung geeinigt.
Einblicke Medienrecht
Interview zum rechtlichen Umgang von Unternehmen mit Online-Bewertungsportale. Insbesondere hatte das Interview Fragen zur Durchsetzung der Rechte betroffener Unternehmen zum Gegenstand. Rechtsanwalt Jakubczyk ist hierbei auf die Besonderheiten des sog. "notice-and-take-down"-Verfahrens sowie auf die gerichtliche Durchsetzung von Unterlassungsansprüchen im Wege des Verfügungsverfahrens eingegangen.
In: "Noten für den Chef", verkehrs RUNDSCHAU, 49. Ausgabe 2013 und MöbelLogistik, Ausgabe 03/2014.
Das Oberlandesgericht Koblenz hatte über einen Auskunftsanspruch eines Mandanten zu entscheiden. Hintergrund dieses Anspruchs war ein offener Brief, den der Beklagte an mindestens 20.000 Haushalte verteilt hat. In diesem offenen Brief wurden falsche Tatsachenbehauptungen über den Mandanten aufgestellt. Nachdem zunächst im Wege des Verfügungsverfahrens ein Unterlassungsanspruch durchgesetzt werden konnte, wurde von dem Beklagten Auskunft über die konkreten Haushalte verlangt, an welche der offene Brief verteilt worden ist. Der Mandant benötige diese Auskunft, da er in einem zweiten Schritt von dem Beklagten verlangte, dass dieser seine falschen Tatsachenbehauptungen gegenüber den Adressaten seines offenen Briefes widerruft.
Rechtsanwalt Thomas Jakubczyk informiert über Details zum Allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
In: Kiss FM Morningshow, Radio Kiss FM, 03.09.2013
Bericht über ein von der böhm anwaltskanzlei geführtes Verfahren wegen Geldentschädigung im Falle eines geklauten Facebook-Fotos.
In :"Peinliches Foto im Netz - Prozess um falsche Sex-Beichte", Süddeutsche Zeitung, 26.06.2013
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