Die Bild-Zeitung hat über die Intimssphäre einer der Öffentlichkeit unbekannten Person in identifizierender Weise berichtet. Die betroffene Person hat sich anschließend an die böhm anwaltskanzlei gewand, um hiergegen vorzugehen. Namens der Mandantin wurden sodann die Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten sowie eine Geldentschädigung verlangt. Zwar ist hierauf eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, die übrigen Ansprüche wurden jedoch zurückgewiesen. Das Kammergericht hat nunmehr mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 10 U 139/15) letztinstanzlich entschieden, dass der Mandantin auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- EUR zustehen.
Einblicke Medienrecht
Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm von der böhm anwaltskanzlei. zu den Rechten am eigenen Bild von Spannern, die von ihren Opfern fotografiert und auf öffentlichen Plattformen bloßgestellt wurden.
In: "Frau fotografiert Spanner am Schlachtensee", zibb vom 06.06.2016, Quelle: www.rbb-online.de.
Die böhm anwaltskanzlei. hat in einer urheberrechtlichen Streitigkeit für eine Mandantin eine eintweilige Unterlassungsverfügung erwirkt. Hintergrund war, dass ein Dritter Fotoaufnahmen von der Website der Mandantin entnommen und auf seiner Website zu Werbezwecken genutzt hat. Diese Fotoaufnahmen hat sich die Mandantin von einem Fotografen herstellen lassen. Daneben wurde der Mandantin vom Fotografen auch ein ausschließliches und uneingeschränktes Nutzungsrecht an den Fotoaufnahmen eingeräumt. Letzteres ist gleichwohl nur mündlich geschehen. Das erstinstanzliche Landgericht Berlin diesen Umstand im einstweiligen Verfügungsverfahren als problematisch angesehen.
Die böhm anwaltskanzlei. hat für eine Mandantin vor dem Landgericht Berlin (Az. 27 O 718/13) und dem Kammergericht (KG, Az. 10 U 46/14) einen Unterlassungsanspruch wegen einer rechtswidrigen Äußerung erstritten. Die Gegenseite hat auf ihrer Website eine Tatsachenbehauptung über die Mandantin aufgestellt, welche isoliert betrachtet der Wahrheit entsprach. Gleichwohl fühlte sich die Mandantin in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt, da die Gegenseite wesentliche Tatsachen in ihrer Gesamtdarstellung unerwähnt ließ, sodass beim Leser möglicherweise ein unwahrer Eindruck über die Mandantin entstand.
Interview mit Rechtsanwalt Thomas Jakubczyk von der böhm anwaltskanzlei. zu den prozessualen Möglichkeiten einen öffentlich-rechtlichen Rundfunksender zu einer regionalen Ausgewogenheit zu verpflichten.
In: "Überdosis Oberbayern", Nürnbgerger Nachrichten vom 30.03.2015, Quelle: www.nordbayern.de.
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