Typische Regelungen einer Geheimhaltungsvereinbarung (bzw. eines Non-Disclosure Agreement / NDA) sind u.a. eine Präambel, die Zusammenstellung relevanter Grundlagen und Definitionen, die Bennenung der besonderen vertraulichen Informationen, die eigentliche Verpflichtung zur Vertraulichkeit, Ausnahmen von der Vertraulichkeitsverpflichtung, die Vereinbarung einer Vertragstrafe, und Regelungen zur Laufzeit
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Die Geheimhaltungsvereinbarung (auch Verschwiegenheitsvereinbarung, Vertraulichkeitsvereinbarung oder Non-Disclosure Agreement bzw. NDA genannt) ist ein eigenständiger Vertrag, mit welchem über bestimmte Aspekte von zukünftigen Verhandlungen, Verhandlungsergebnissen oder auszutauschenden Informationen Stillschweigen vereinbart wird. Üblicherweise werden zugleich für den Fall von Verstößen gegen die Geheimhaltungsverpflichtungen Sanktionen, insbesondere Vertragsstrafen vereinbart. Geheimhaltungsvereinbarungen werden regelmäßig vor dem eigentlichen Hauptvertrag (z.B. Patent- oder Markenlizenzvertrag, Entwicklungsvertrag etc.) geschlossen und soll sicherstellen, dass bestimmte auszutauschenden Informationen nur den beteiligten Vertragsparteien und ggf. einigen wenigen weiteren berechtigten Personen bekannt werden.
Geheimhaltungsvereinbarungen / NDAs können in unterschiedlichem Umfang modifiziert werden. Modifikationen können z.B. bezüglich der Parteien oder der Vertragsstrafe erfolgen. Außerdem kann die Geheimhaltungsvereinbarung als Vertrag zugunsten Dritter ausgestaltet werden.
Die Marke dient der Unterscheidung der Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmers von den Waren oder Dienstleistungen eines anderen Unternehmers. Sie ist im Wirtschaftsleben von zentraler Bedeutung. Der Schutz der Marke und sonstiger Kennzeichen, ist im Markengesetz geregelt. Marken weisen neben der Herkunft regelmäßig auch auf eine besondere Qualität hin. Außerdem erleichtern sie die Wiedererkennbarkeit dieser Produkte. Das Markenrecht schützt Marken und andere Kennzeichen nachhaltig und verhindert, dass Mitbewerber erfolgreich eingeführte Produkte nachahmen und so von den teilweise erheblichen finanziellen Vorleistungen des Markeninhabers profitieren.
Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Abschnitt 1 Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang
Abschnitt 2 Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
Abschnitt 4 Schranken des Schutzes
Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens
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