Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Registermarke, § 4 Nr. 1 MarkenG / Art. 6 UMV

Der sicherste Weg zur Erlangung markenrechtlichen Schutzes ist die Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister, § 4 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG). Man spricht insoweit von einer Registermarke oder von einer eingetragenen Marke. Vergleichbare Regeln existieren auf europäischer Ebene nach Art. 6 der Unionsmarkenverordnung (UMV).

Rechteerwerb und Markenschutz

Rechte an Marken können originär oder derivativ entstehen. Markenschutz ensteht demzufolge entweder ursprünglich und erstmalig oder in abgeleiteter Form von einer bereits bestehenden Marke.

Derivativer Rechteerwerb im Markenrecht

MarkenschutzDer derivative, also abgeleitete Rechteerwerb geht von einer bereits existierenden Marke aus. Rechte an dieser Marke können grundsätzlich übertragen werden. Bei bereits existierenden Marken kann zwischen einer Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und einer rechtsgeschäftlichen Übertragung unterschieden werden.

Markenrecherche

MarkenrechercheDie Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.  

Anmeldestrategie: Geltungsbereich

Bei welchem Markenamt oder welchen Markenämtern bzw. unter welchen Markenschutzsystemen die Marke angemeldet wird, richtet sich zunächst nach dem angestrebten geographischen Geltungsbereich der Marke bzw. danach, wo aufgrund der jeweiligen Markenkonzeption und der Marketingstrategie Markenschutz benötigt wird. Neben bereits bestehenden Aktivitäten ist hierbei auch eine etwaige geographische Expansionsstrategie zu berücksichtigen. 

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