Teil 1 Anwendungsbereich
Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz
Abschnitt 1 Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang
Abschnitt 2 Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung
Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen
Abschnitt 4 Schranken des Schutzes
Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Markenanmeldung
Eine erfolgreiche Markenanmeldung beginnt regelmäßig mit professionellen Analysen, insbesondere einer individuellen Markenrecherche und der Entwicklung einer Markenstrategie. Darauf aufbauend und erfolgt die Markenanmeldung. Abhängig von der jeweiligen Strategie kann die Markenanmeldung rein national, z.B. als deutsche Marke oder international, z.B. als Unionsmarke oder internationale Regsitrierung erfolgen. Die jeweiligen Ansätze können auch kombiliert werden.
Marke
Gegenstand des Markenrechts sind Marken und verschiedene weitere Kennzeichen. Marken können in vielen unterschiedlichen Formen auftreten. Ihnen kommen verschiedene Funktionen zu, von denen die Herrkunftsfunktion die wichtigste Markenfunktion ist. Außerdem sind verschiedene Markenkategorien zu unterscheiden.
Markenschutz
Der Schutz von Marken ist u.a. im Markengesetz geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die das Prüfungsverfahren in Gang setzt. Im deutschen Markenrecht werden originär neben der eingetragenen Marke auch nichteingetragene Marken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnung geschützt.
Markenverträge
Die Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken kann im Rahmen vom Markenverträgen ebenso geregelt werden wie Maßnahmen zur Beendigung von Konfliktfällen über tatsächliche oder vermeintliche Markenkollisionen. Auf Markenverträge findet das allgemeine Vertrags- / Zivilrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Für die Praxis besonders wichtige Markenverträge sind etwa der Markenlizenzvertrag und die Abgrenzungsvereinbarung.
Markenverfahren
Markenverfahren betreffen insbesondere die Eintragung von Marken, den Widerspruch zu einer Markenanmeldung, den Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitskonstellationen sowie die Verletzung von Marken. Letztere kann z.B. durch eine Abmahnung unterbunden werden. Je nach dem geographischen Geltungsbereich sind Markenverfahren unterschiedlich ausgestaltet. In der Bundesrepublik Deutschland gelten z.B. die Verfahrensvorschriften des Markengesetzes und damit korrespondierender Normen. Für die Europäische Union gilt die Unionsmarkenverordnung.
Anwälte für Markenrecht
Marken professionell schützen und verwerten. Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung rund um die Marke. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Markenanmeldung, der Überwachung von Marken, der Abwehr von Markenrechtsverletzung oder der wirtschaftlichen Verwertung von Marken durch maßgeschneiderte Markenverträge. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video.
Mehr zu den Anwälten für Markenrecht >

- Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke vor unbefugter Benutzung des geschützten Zeichens.
- Eine Marke ist eine geschützte Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen, wie z.B. der Name eines Unternehmens, eines Produkts oder ein Logo. Marke kann (fast) alles sein, was dazu geeignet ist, Unternehmen voneinander zu unterscheiden.
- Marken können z.B. Wörter, Bilder, Logos, Schriftzüge, Farben, Verpackungen, Formen, Filmsequenzen. Mehr zu den Markenformen >
- Eine Marke kann durch Benutzung oder Eintragung entstehen.
- Es gibt bestimmte absolute und relative Schutzhindernisse, die eine Eintragung einer Marke verhindern können.
- Die Eintragung einer Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder als Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
- Eine Markenrechtsverletzung tritt auf, wenn ein Dritter ein ähnliches Zeichen für eigene Zwecke verwendet. Bei Verletzung von Markenrechten existieren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
- Markenrechtliche Ansprüche werden z.B. durch eine Abmahnung oder ein gerichtliches Vorgehen durchgesetzt.
- Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung erhält, sollte diese ernst genommen werden und ruhig und überlegt gehandelt werden. Einzelheiten zur Reaktion auf eine Abmahnung >
Das Unionsmarkenrecht gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und regelt die Unionsmarke. Dabei existieren verschiedene Rechtsquellen, von denen die Unionsmarkenverordnung (UMV) die wichtigste Rechtsquelle ist.
Deutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.
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