Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Markengesetz

Teil 1 Anwendungsbereich

Teil 2 Voraussetzungen, Inhalt und Schranken des Schutzes von Marken und geschäftlichen Bezeichnungen, Übertragung und Lizenz

Abschnitt 1 Marken und geschäftliche Bezeichnungen, Vorrang und Zeitrang

Abschnitt 2 Voraussetzungen für den Schutz von Marken durch Eintragung

Abschnitt 3 Schutzinhalt, Rechtsverletzungen

Abschnitt 4 Schranken des Schutzes

Abschnitt 5 Marken als Gegenstand des Vermögens

Wichtige Aspekte

Markenanmeldung

MarkenanmeldungEine erfolgreiche Markenanmeldung beginnt regelmäßig mit professionellen Analysen, insbesondere einer individuellen Markenrecherche und der Entwicklung einer Markenstrategie. Darauf aufbauend und erfolgt die Markenanmeldung. Abhängig von der jeweiligen Strategie kann die Markenanmeldung rein national, z.B. als deutsche Marke oder international, z.B. als Unionsmarke oder internationale Regsitrierung erfolgen. Die jeweiligen Ansätze können auch kombiliert werden.

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Marke

MarkeGegenstand des Markenrechts sind Marken und verschiedene weitere Kennzeichen. Marken können in vielen unterschiedlichen Formen auftreten. Ihnen kommen verschiedene Funktionen zu, von denen die Herrkunftsfunktion die wichtigste Markenfunktion ist. Außerdem sind verschiedene Markenkategorien zu unterscheiden.

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Markenschutz

MarkenschutzDer Schutz von Marken ist u.a. im Markengesetz geregelt. Den Schwerpunkt stellt der Schutz eingetragener Marken dar. Hierfür ist eine Anmeldung erforderlich, die das Prüfungsverfahren in Gang setzt. Im deutschen Markenrecht werden originär neben der eingetragenen Marke auch nichteingetragene Marken, notorisch bekannte Marken, geschäftliche Bezeichnungen und geographische Herkunftsbezeichnung geschützt. 

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Markenverträge

MarkenverträgeDie Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken kann im Rahmen vom Markenverträgen ebenso geregelt werden wie Maßnahmen zur Beendigung von Konfliktfällen über tatsächliche oder vermeintliche Markenkollisionen. Auf Markenverträge findet das allgemeine Vertrags- / Zivilrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Für die Praxis besonders wichtige Markenverträge sind etwa der Markenlizenzvertrag und die Abgrenzungsvereinbarung.

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Markenverfahren

MarkenverfahrenMarkenverfahren betreffen insbesondere die Eintragung von Marken, den Widerspruch zu einer Markenanmeldung, den Verzicht, Verfalls- und Nichtigkeitskonstellationen sowie die Verletzung von Marken. Letztere kann z.B. durch eine Abmahnung unterbunden werden. Je nach dem geographischen Geltungsbereich sind Markenverfahren unterschiedlich ausgestaltet. In der Bundesrepublik Deutschland gelten z.B. die Verfahrensvorschriften des Markengesetzes und damit korrespondierender Normen. Für die Europäische Union gilt die Unionsmarkenverordnung.

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Anwälte für Markenrecht

Marken professionell schützen und verwerten. Rechtsberatung und anwaltliche Vertretung rund um die Marke. Wir unterstützen unsere Mandanten insbesondere bei der Markenanmeldung, der Überwachung von Marken, der Abwehr von Markenrechtsverletzung oder der wirtschaftlichen Verwertung von Marken durch maßgeschneiderte Markenverträge. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

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Fakten zum Markenrecht

Markenrecht kompakt

  • Das Markenrecht schützt den Inhaber einer Marke vor unbefugter Benutzung des geschützten Zeichens.
  • Eine Marke ist eine geschützte Bezeichnung für Waren und Dienstleistungen, wie z.B. der Name eines Unternehmens, eines Produkts oder ein Logo. Marke kann (fast) alles sein, was dazu geeignet ist, Unternehmen voneinander zu unterscheiden.
  • Marken können z.B. Wörter, Bilder, Logos, Schriftzüge, Farben, Verpackungen, Formen, Filmsequenzen. Mehr zu den Markenformen >
  • Eine Marke kann durch Benutzung oder Eintragung entstehen.
  • Es gibt bestimmte absolute und relative Schutzhindernisse, die eine Eintragung einer Marke verhindern können.
  • Die Eintragung einer Marke kann beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA), beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) oder als Registrierung bei der Weltorganisation für Geistiges Eigentum (WIPO) erfolgen.
  • Eine Markenrechtsverletzung tritt auf, wenn ein Dritter ein ähnliches Zeichen für eigene Zwecke verwendet. Bei Verletzung von Markenrechten existieren Unterlassungs- und Schadensersatzansprüche.
  • Markenrechtliche Ansprüche werden z.B. durch eine Abmahnung oder ein gerichtliches Vorgehen durchgesetzt.
  • Bei Erhalt einer markenrechtlichen Abmahnung erhält, sollte diese ernst genommen werden und ruhig und überlegt gehandelt werden. Einzelheiten zur Reaktion auf eine Abmahnung > 

Unionsmarkenrecht

europäisches MarkenrechtDas Unionsmarkenrecht gilt auf dem Gebiet der Europäischen Union und regelt die Unionsmarke. Dabei existieren verschiedene Rechtsquellen, von denen die Unionsmarkenverordnung (UMV) die wichtigste Rechtsquelle ist. 

Deutsches Markenrecht

deutsches MarkenrechtDeutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.

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