Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Deutsches Markenrecht

deutsches MarkenrechtDeutsches Markenrecht gilt im geographischen Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland. Es regelt die nationale deutsche Marke. Zentrale Rechtsquelle ist das Markengesetz (MarkenG). Daneben existieren verschiedene weitere Rechtsquellen.

Nationales Markenrecht

länderspezifisches MarkenrechtEs existiert ein umfangreiches nationales, länderspezifisches Markenrecht der einzelnen Staaten. Maßgebliche Rechtsquellen sind insoweit die jeweiligen nationalen Regelungen wie z.B. das deutsche Markenrecht oder supranationale Regelungen wie z.B. das Unionsmarkenrecht.

Markengerichte deutsches Markenrecht

Bei Streitigkeiten über deutsche Marken können verschiedenen deutsche Markengerichten angerufen werden. Zu unterscheiden sind dabei Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken bzw. dem Markenregister einerseits und Streitigkeiten über die Verletzung von Marken andererseits. Bei den nationalen markenrechtliche Streitigkeiten sind in Deutschland außerdem besondere Gerichtszuständigkeiten zu beachten, welche z.T. von den allgemeinen Regelungen der Zivilprozessordnung (ZPO) abweichen. Neben der streitwertunabhängigen ausschließlichen Zuständigkeit der Landgerichte sind insbesondere eine mögliche Zuständigkeit der Kennzeichenstreitgerichte und die funktionale Zuständigkeit der Kammern für Handelssachen (KfH) zu beachten.

Markengerichte

MarkengerichteMarkengerichte entscheiden abschließend in markenrechtlichen Streitigkeiten. Die Zuständigkeit des Markengerichts richtet sich danach, welche nationale oder supranationale Marke Verfahrensgegenstand ist. Außerdem existieren regelmäßig unterschiedliche Zuständigkeiten für Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Registrierung von Marken einerseits und der Verletzung von Marken andererseits.

Markenämter und WIPO

MarkenaemterAls Beteiligte im Markenrecht übernehmen Markenämter die hoheitlichen Aufgaben bei der Registrierung von Marken und den damit verbundenen (Folge-) Verfahren. Regelungen und Zuständigkeiten der Markenämter sind abhängig vom jeweiligen Geltungsbereich der Marke. Für die Verwaltung des Madrid Systems (MMA und PMMA) ist die World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf zuständig. 

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860