Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Markengerichte Unionsmarkenrecht

Für Streitigkeiten über das Unionsmarkenrecht sind besondere Markengerichte vorgesehen. In Streitigkeiten über die Registrierung von Unionsmarken entscheidet das Gericht der Europäischen Union (EuG) und der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH). Bei Streitigkeiten über die Verletzung von Unionsmarken sind die ordentlichen Gerichte im jeweiligen Mitgliedsstaat als Unionsmarkengerichte zuständig.

Vertretung in Markenverfahren

Vertreter MarkenverfahrenParteien in Markenverfahren können sich vertreten lassen. Die Vertretung in Markenverfahren ist in den meisten Fällen freiwillig. Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Vertretung ausnahmsweise vorgeschrieben. Der Vertreter oder die Vertreterin muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um die Vertretung übernehmen zu dürfen.

Parteien in Markenverfahren

Partei MarkenverfahrenPartei in einem Markenverfahren können sowohl natürliche Personen, als auch juristische Personen, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) und nichtrechtsfähige Vereine sein. Mit wenigen Ausnahmen sind natürliche und juristische Personen auch umfassend prozess- und postulationsfähig.

Sachverhaltsermittlung in Markenverfahren

In Markenverfahren existieren verschiedene Grundsätze zur Sachverhaltsermittlung. Neben dem Antragsprinzip und dem Untersuchungsgrundsatz existieren Regelungen zum Umgang mit Verspätungen und der Beibringung.

Sprachen in Markenverfahren

Die in Markenverfahren verwendete Sprache richtet sich zunächst nach dem jeweiligen nationalen Markenrecht. So ist z.B. Verfahrenssprache im deutschen Markenrecht Deutsch. Besonderheiten bestehen im Unionsmarkenrecht, welches ein differenziertes System an Sprachregelungen vorhält.

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