Wichtige Anmeldeverfahren

Markenanmeldung in Deutschland

Markenanmeldung DeutschlandDie Markenanmeldung in Deutschland und das folgende Eintragungsverfahren beim Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) ist in den §§ 32 ff. Markengesetz (MarkenG) geregelt. Es beginnt mit der eigentlichen Anmeldung einer Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In Deutschland folgt ein etwaiges Widerspruchsverfahren erst nach Eintragung der Marke in das Register.

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Markenanmeldung in der EU

Markenanmeldung Europa

Die Markenanmeldung in der Europäischen Union und das folgende Eintragungsverfahren beim Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum / EU Intellectual Property Office (EUIPO) ist in den Art. 30 ff. Unionsmarkenverordnung (UMV) geregelt. Es beginnt mit der Anmeldung der Marke und durchläuft dann verschiedene Phasen, idealerweise bis zur erfolgreichen Eintragung der angemeldeten Marke in das Markenregister des DPMA. In der EU ist ein etwaiges Widerspruchsverfahren bereits Bestandteil des Eintragungsverfahrens. Die Unionsmarke wird erst nach Abschluss des Widerspruchsverfahrens in das Markenregister des EUIPO eingetragen.

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Markenanmeldung international

Markenanmeldung internationalMit einer internationalen Registrierung können Marken in einem besonderen Verfahren international angemeldet werden. Markenschutz kann so weltweit relativ einfach und besonders flexibel erlangt werden. Grundlage ist mit dem Madrid System ein besonderes internationales Regelwerk, welches von der Weltorganisation für Geistiges Eigentum / World Intellectual Property Organization (WIPO) mit Sitz in Genf (Schweiz) betreut wird. 

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Anwälte für Markenrecht

Marken professionell anmelden. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Markenanmeldung und allen in allen damit Verfahrensabschnitten. Unser Ziel ist es, Markenanmeldungen für unsere Mandanten kurzfristig erfolgreich abzuschließen und dauerhaften Markenschutz durch Eintragung der Marke in das Markenregister zu erlangen. Die böhm anwaltskanzlei. ist eine Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit Sitz in Berlin und seit über 20 Jahren im Gewerblichen Rechtsschutz und Markenrecht tätig. Wir sind bundesweit aktiv und beraten persönlich, telefonisch oder per Video. 

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