Urheberrecht aus Berlin

Wahrnehmungsvertrag

Beim Wahrnehmungsvertrag werden Nutzungsrechte eingeräumt, damit der Vertragspartner die Nutzung durch Dritte vermittelt und kontrolliert. Man unterscheidet zwischen dem Bühnenvertriebsvertrag und dem Wahrnehmungsvertrag mit Verwertungsgesellschaften.

Vertrag über Kunstwerke

Auf dem Gebiet der bildenden und angewandten Kunst lassen sich wegen der Vielfalt der Werkarten nur grob einzelne Typen von Verträgen bestimmen. Man unterscheidet hier zwischen Kunstverlagsverträgen, gegenständlich wirkenden Lizenzverträgen, obligatorisch wirkenden Lizenzverträgen, Bestellverträgen und Ausstellungsverträgen.

Vertrag über Fotografien

Grundsätzlich ist die Verwertung von Lichtbildwerken oder Lichtbildern ähnlich der der Werke bildender Kunst (Schulze in Dreier/Schulze, Kommentar zum Urheberrechtsgesetz, 4. Auflage 2013, Vor § 31 Rn. 272). Bei beiden Werkarten ist regelmäßig das eigentliche Lichtbild oder Werkoriginal der Wertträger, der ausgestellt oder veräußert wird.

Designvertrag

Designverträge haben entweder die Einräumung von Nutzungsrechten an bestimmten bereits bestehenden Entwürfen, Vorlagen, Designs zum Gegenstand, dann handelt es sich meist um Lizenzverträge oder sie haben den Entwurf eines Designs (regelmäßig ein Werkvertrag nach §§ 631 ff. BGB). Die Erfüllung des Werkvertrages allein, führt aber nicht zur Übertragung der Nutzungsrechte, vielmehr müssen diese beispielsweise durch einen Lizenzvertrag separat übertragen werden.

Architektenvertrag

Der Architektenvertrag ist regelmäßig ein Werkvertrag, mit dem sich der Architekt zum Entwurf und zur Planung eines Bauwerks verpflichtet. Die Leistungen eines Architekten genießen regelmäßig ebenfalls urheberrechtlichen Schutz, sofern sich nicht nur gewöhnliche, durchschnittliche Bauleistungen sind.

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht, Medienrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860