Schätzung des Finanzamts

Schätzung FinanzamtDie Besteuerungsgrundlage ist bei der Steuerfestsetzung für die Höhe der zu zahlenden Steuern maßgeblich. Sofern die Finanzbehörde die Besteuerungsgrundlage nicht ermitteln oder berechnen kann, hat sie nach § 162 Abs. 1 S. 1 Abgabenordnung (AO) das Recht und die Pflicht, diese zu schätzen. Entsprechende Schätzungen erfolgen insbesondere bei Betriebsprüfungen und durch die Steuerfahnung. Schätzungen sind für den Steuerpflichtigen häufig problematisch, da sie zu höheren Steuerzahlungen führen können, als dies auf der Grundlage der tatsächlichen Besteuerungsgrundlagen der Fall wäre.

Voraussetzung einer Schätzung

Eine Schätzung setzt die tatsächliche Ungewissheit über die Besteuerungsgrundlage voraus. Die Gründe für eine solche Ungewissheit liegen häufig in der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Steuerpflichtigen. Daneben können auch sog. sachtypische Gründe zu einer Schätzung führen.

Weitere Einzelheiten zu den Voraussetzungen einer Schätzung >

Schätzungsmethoden

Der Bundesfinanzhof (BFH) erkennt verschiedene Schätzungsmethoden an. Ziel aller Schätzungsmethoden ist es, den Betrag für die Besteuerungsgrundlage zu bestimmen, welcher der Wirklichkeit am nächsten kommt. Hierzu hat die Finanzverwaltung ein umfangreiches Instrumentarium entwickelt, welches sowohl zur Schätzung von Besteuerungsgrundlagen als auch zu deren Prüfung im Rahmen von Außen- / Betriebsprüfungen eingesetzt wird.

Mehr zu den Schätzungsmethoden >

Anwendungsbereiche

Schätzung im Besteuerungsverfahren

Im Besteuerungsverfahren kann es verschiedene Gründe für die Notwendigkeit einer Schätzung geben. Eine Schätzung kann u.a. erfolgen, wenn keine Steuererklärung abgegeben worden ist, wenn der Steuerpflichtige seiner Mitwirkungspflichten nicht nachkommt oder wenn eine mangelhafte Buchführung vorliegt. Insbesondere bei einer Betriebsprüfung kommt es insoweit zu Schätzungen.

Mehr zur Schätzung durch die Betriebsprüfung >

Schätzung im Steuerstrafverfahren

Auch im Steuerstrafverfahren wird insbesondere durch die Steuerfahndung auf die Methoden der Steuerschätzung zurückgegriffen. Die Verwendung der Schätzungsergebnisse in einem Urteil ist allerdings an strenge Voraussetzungen geknüpft. 

Mehr zur Schätzung durch die Steuerfahndung >

Rechtsschutz gegen eine Schätzung

Wurde eine steuerrechtliche Schätzung nach der Abgabenordnung vorgenommen, besteht die Möglichkeit gegen diese außergerichtlich oder gerichtlich vorzugehen. Der Betroffene kann sich hiergegen mit

  • einem Einspruch,
  • einer Klage oder
  • (eingeschränkt) einer Revision 

wehren. 

Weitere Einzelheiten zum Rechtsschutz bei Schätzung >

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