Das finanzgerichtliche Klageverfahren lässt sich in unterschiedliche Phasen unterteilen. Typischerweise können folgende Phasen unterschieden werden: Korrespondenz-, Vorbereitungs-, Verhandlungs- und Entscheidungsphase sowie die sich anschließende Phase der Prüfung und Einlegung etwaiger Rechtsmittel. Die einzelnen Phasen können sich teilweise überlappen. Außerdem müssen bis zum Abschluss eines Klageverfahrens nicht immer alle Phasen durchlaufen werden. Klageverfahren beim Finanzgericht können sich über längere, regelmäßig mehrjährige Zeiträume hinziehen. Während dieses Zeitraums sind die tatsächlichen Entwicklungen sorgfältig zu beobachten und ggf. phasenbezogen die erforderlichen Modifikationen vorzunehmen.
Steuerverfahren und Steuerstreit
Um beim Finanzgericht die Einhaltung der Klagefrist von einem Monat sicherzustellen, kann zunächst eine einfache Klageschrift eingereicht werden. Es handelt sich dabei um eine Klageschrift ohne Begründung. Zur Wirksamkeit muss die Klage verschiedene (Mindest-) Voraussetzungen berücksichtigen. Daneben können fakultativ weitere ergänzende Angeben gemacht werden, um eine optimale Ausgangspostion beim Finanzgericht und dem finanzgerichtlichen Rechtschutz sicherzustellen.
Regelmäßig sollte eine Klage an das Finanzgericht mit einer Begründung versehen werden, auch wenn bei Finanzgericht gem. § 76 Finanzgerichtsordnung (FGO) die Amtsermittlingspflicht gilt. Eine begründete Klageschrift erhöht die Erfolgsaussichten und kann zu einer Beschleunigung des Verfahrens beitragen. Einzelheiten zu den Anträgen, der Struktur und den Inhalte einer finanzgerichtlichen Klagebegründung können den nachfolgenden Ausführungen entnommen werden.
Klagen vor dem Finanzgericht können mit unterschiedlicher Zielsetzung erfolgen. Abhängig von den angestrebten Zielen werden unterschiedliche Klageanträge formuliert. Man kann dabei verschiedene, nachfolgend genannte Klagearten unterscheiden. Klageanträge und Klagearten können in einem einzelnen Klageverfahren kombiniert werden.
Mit der in § 40 Abs. 1 Fall 1 FGO geregelten Anfechtungsklage werden existierende Verwaltungsakte angegriffen. Es kann entweder die Aufhebung eines Verwaltungsaktes oder dessen Änderung erreicht werden.