Revisionen zum Bundesfinanzhof (BFH) beginnen mit der Einreichung einer Revisionsschrift. Die Finanzgerichtsordnung (FGO) macht hierzu verschiedene Vorgaben. Zu beachten sind insbesondere Fristen und bestimmte inhaltliche Vorgaben. Die Revisionsschrift muss von einem postulationsfähigen Prozessbevollmächtigten, z.B. einem Anwalt, erstellt und eingereicht werden. Anders als bei der einer Klage vor dem Finanzgericht kann der Steuerpflichtige selbst regelmäßig keine Revision einlegen.
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