Der gewerbliche Rechtsschutz ist ein wichtiger Bestandteil des modernen Wirtschaftslebens. Er dient dazu, das geistige Eigentum zu schützen und gleichzeitig den Wettbewerb zu fördern. Es hat insoweit vor allem für Unternehmen aller Größen eine hohe Bedeutung. Die Schutzrechte des gewerblichen Rechtsschutzes umfassen verschiedene Bereiche, darunter das Markenrecht, das Patentrecht, das Designrecht und der Know-how-Schutz. Verschiedene Überschneidungen und eine generelle Nähe bestehen auch zum Urheberrecht und Wettbewerbsrecht, welche nachfolgend ebenfalls berücksichtigt werden.
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Das Design ist in § 1 Nr. 1 des Designgesetzes (DesignG) definiert. Danach handelt es sich um eine zweidimensionale oder dreidimensionale Erscheinungsform eines ganzen Erzeugnisses oder eines Teils davon, die sich insbesondere aus den Merkmalen der Linien, Konturen, Farben, der Gestalt, Oberflächenstruktur oder der Werkstoffe des Erzeugnisses selbst oder seiner Verzierung ergibt.
Das Gemeinschaftsgeschmacksmuster ist Gegenstand des
Damit ein Designschutz nach dem Designgesetz entsteht, muss nach deutschem