Interview mit Fachanwalt für Medienrecht Andreas Böhm zum sicheren Umgang mit Passwörtern. Haftung des Dienstenutzers ist bei leichtfertigem Umgang ggf. möglich.
In: "Leichtfertiger Umgang mit Passwörtern", SAT.1 Abendnachrichten vom 22.12.2016, 19:55 Uhr, Quelle: www.sat1.de/news.
Interview mit Rechtsanwalt und Fachanwalt für Medienrecht Andreas Böhm zum sorgfältigen Umgang mit Passwörtern und zu den rechtlichen Folgen beim Hack von Passwörtern. Haftung des Dienstenutzers kann möglich sein.
In: "Das sind die beliebtesten Passwörter der Deutschen", N24, 22.12.2016, Quelle: https://www.welt.de
Streitigkeiten wegen Bewertungen auf Amazon, Google, Yelp oder ähnlichen Portalen existeren seit Bestehen dieser Portale. Ein neueres Phänomen in diesem Zusammenhang sind jedoch sog. "Erpressungsbewertungen". Hierbei droht der Kunde dem Unternehmen mit einer schlechten Bewertung, falls dieses ihm nicht in irgend einer Weise - in der Regel durch einen Preisnachlass - entgegenkommt. Diese Drohnungen erfolgen teilweise verdeckt, teilweise auch ganz offen. Beiden Parteien ist jeodch klar, worum es in diesen Fallkonstellationen regelmäßig geht: Rabatt gegen Verzicht auf eine negative Bewertung. Doch wie verhält es sich rechtlich mit derartigen "Erpressungsbewertungen". Ein kurzer Überblick:
Die Bild-Zeitung hat über die Intimssphäre einer der Öffentlichkeit unbekannten Person in identifizierender Weise berichtet. Die betroffene Person hat sich anschließend an die böhm anwaltskanzlei gewand, um hiergegen vorzugehen. Namens der Mandantin wurden sodann die Unterlassung, Erstattung der Anwaltskosten sowie eine Geldentschädigung verlangt. Zwar ist hierauf eine Unterlassungserklärung abgegeben worden, die übrigen Ansprüche wurden jedoch zurückgewiesen. Das Kammergericht hat nunmehr mit Urteil vom 28.04.2016 (Az. 10 U 139/15) letztinstanzlich entschieden, dass der Mandantin auch die Erstattung der Rechtsanwaltskosten sowie eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- EUR zustehen.
Interview mit Rechtsanwalt Andreas Böhm zum Recht am eigenen Bild eines Spanners, der von seinem Opfer fotografiert und anschließend auf Facebook veröffentlicht wurden.
In: "Dürfen Spanner an den Pranger?", SAT.1 Frühstücksfernsehen vom 07.06.2016, Quelle: www.sat1.de.
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