Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Unternehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 8 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 8 UWG ist der Begriff des Unternehmers definiert. Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person, die geschäftliche Handlungen im Rahmen ihrer gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit vornimmt. 

Verhaltenskodex, § 2 Abs. 1 Nr. 10 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 10 UWG wird der Begriff „Verhaltenskodex“ definiert. Bei einem Verhaltenskodex handelt es sich um Vereinbarungen oder Vorschriften über das Verhalten von Unternehmern, zu welchem diese sich in Bezug auf Wirtschaftszweige oder einzelne geschäftliche Handlungen verpflichtet haben, ohne dass sich solche Verpflichtungen aus Gesetzes- oder Verwaltungsvorschriften ergeben.

Einfluss europäischen Rechts auf das Wettbewerbsrecht

Das europäische Recht nimmt umfangreich Einfluss auf das deutsche Wettbewerbsrecht und die Anwendung des UWG. Es existieren verschiedene wettbewerbsrechtlich einschlägige Richtlinien. In Fällen mit Binnenmarktbezug ist zudem zu prüfen, ob die deutsche Gesetzgebung und die deutsche Rechtsprechung die Vorgaben des primären Unionsrechtsdie ausreichend berücksichtigt.

Wesentliche Beeinflussung …, § 2 Abs. 1 Nr. 11 UWG

In § 2 Abs. 1 Nr. 11 UWG wird der Begriff der „wesentlichen Beeinflussung des wirtschaftlichen Verhaltens des Verbrauchers“ definiert. Darunter ist die Vornahme einer geschäftlichen Handlung zu verstehen, um die Fähigkeit des Verbrauchers, eine informierte Entscheidung zu treffen, spürbar zu beeinträchtigen und damit den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. 

Marktteilnehmer, § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG

Nach der Legaldefinition des § 2 Abs. 1 Nr. 3 UWG sind Marktteilnehmer Mitbewerber, Verbraucher und alle Personen, die als Anbieter oder Nachfrager von Waren oder Dienstleistungen tätig sind. 

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