Für eine erfolgreiche internationale Markenregistrierung sind bereits im Rahmen der Hinterlegung bei der Ursprungsbehörde verschiedene Inhalte zu übermitten. Zunächst sind Angaben zum Anmelder und dessen Hinterlegungsbefugnis zu machen. Weitere Angaben betreffem die Basismarke, die Markenform einschließlich der Wiedergabe der Marke, das Verzeichnis der Waren- und Dienstleistungen und die Angabe der relevanten Vertragsstaaten.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Zur Anmeldung einer IR-Marke bzw. internationalen Registrierung beim Internationalen Büro der WIPO sind verschiedene vom Internationalen Büro und ggf. von beteiligten natioalen Behörden herausgegebenen Formulare zu verwenden, welche nachfolgend kurz dargestellt werden.
Bei der internationalen Markenregistrierung sind verschiedene Formalien zu beachten, namentlich die Zuständigkeit, die Übermittlung bestimmter Mindestinhalte, die Verwendung von Formblättern und ggf. nationale Vorgaben zur Kommunikation.
Nachdem die Ursprungsbehörde das Gesuch an das Internationale Büro bei der WIPO weitergeleitet hat, nimmt das Internationale Büro eine Prüfung der Anmeldung vor und erkennt bei erfolgreicher Prüfung der Registrierung der IR-Marke einen Registrierungstag zu. Es folgen Eintragung und Veröffentlichung der Anmeldung. Schließlich übersendet die WIPO eine entsprechende Mitteilung an die Behörden der betroffenen Länder.
Nach Verfahrensabschluss verwaltet das Internationale Büro der WIPO die IR-Marke und ist auch für eine etwaige Verlängerung der Schutzdauer zuständig.
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