Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Anh. UWG Nr. 18: Marktbedingungen, Bezugsquellen

Nach Anh. UWG Nr. 18 unzulässig ist „eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen“.

Anh. UWG Nr. 23: Kundendienst

Nach Anh. UWG Nr. 23 unzulässig ist „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, es sei im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als dem des Warenverkaufs oder der Dienstleistung ein Kundendienst verfügbar“.

Anh. UWG Nr. 30: Arbeitsplatz, Lebensunterhalt

Nach Anh. UWG Nr. 30 unzulässig ist „die ausdrückliche Angabe, dass der Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des Unternehmens gefährdet sei, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht abnehme.“

Anh. UWG Nr. 17: Heilungsangabe

Nach Anh. UWG Nr. 17 unzulässig ist „die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen“. 

Anh. UWG Nr. 12: Gefahrangaben

Nach Anh. UWG Nr. 12 unzulässig sind „unwahre Angaben über Art und Ausmaß einer Gefahr für die persönliche Sicherheit des Verbrauchers oder seiner Familie für den Fall, dass er die angebotene Ware nicht erwirbt oder die angebotene Dienstleistung nicht in Anspruch nimmt“.

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