Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Anh. UWG Nr. 18: Marktbedingungen, Bezugsquellen

Nach Anh. UWG Nr. 18 unzulässig ist „eine unwahre Angabe über die Marktbedingungen oder Bezugsquellen, um den Verbraucher dazu zu bewegen, eine Ware oder Dienstleistung zu weniger günstigen Bedingungen als den allgemeinen Marktbedingungen abzunehmen oder in Anspruch zu nehmen“.

Anh. UWG Nr. 30: Arbeitsplatz, Lebensunterhalt

Nach Anh. UWG Nr. 30 unzulässig ist „die ausdrückliche Angabe, dass der Arbeitsplatz oder Lebensunterhalt des Unternehmens gefährdet sei, wenn der Verbraucher die Ware oder Dienstleistung nicht abnehme.“

Anh. UWG Nr. 23: Kundendienst

Nach Anh. UWG Nr. 23 unzulässig ist „die unwahre Angabe oder das Erwecken des unzutreffenden Eindrucks, es sei im Zusammenhang mit Waren oder Dienstleistungen in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union als dem des Warenverkaufs oder der Dienstleistung ein Kundendienst verfügbar“.

Anh. UWG Nr. 27: Versicherungsverhältnis

Nach Anh. UWG Nr. 27 unzulässig sind „Maßnahmen, durch die der Verbraucher von der Durchsetzung seiner vertraglichen Rechte aus einem Versicherungsverhältnis dadurch abgehalten werden soll, dass von ihm bei der Geltendmachung seines Anspruchs die Vorlage von Unterlagen verlangt wird, die zum Nachweis dieses Anspruchs nicht erforderlich sind, oder dass Schreiben zur Geltendmachung eines solchen Anspruchs systematisch nicht beantwortet werden“.

Anh. UWG Nr. 17: Heilungsangabe

Nach Anh. UWG Nr. 17 unzulässig ist „die unwahre Angabe, eine Ware oder Dienstleistung könne Krankheiten, Funktionsstörungen oder Missbildungen heilen“. 

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