Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Anh. UWG Nr. 24: Räumliches Festhalten

Nach Anh. UWG Nr. 24 unzulässig ist „das Erwecken des Eindrucks, der Verbraucher könne bestimmte Räumlichkeiten nicht ohne vorherigen Vertragsabschluss verlassen“.

Anh. UWG Nr. 7: Begrenzte Verfügbarkeit

Nach Anh. UWG Nr. 7 unzulässig ist „die unwahre Angabe, bestimmte Waren oder Dienstleistungen seien allgemein oder zubestimmten Bedingungen nur für einen sehr begrenzten Zeitraum verfügbar, um  den Verbraucher zu einer sofortigen geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, ohne dass dieser Zeit und Gelegenheit hat, sich auf Grund von Informationen zu entscheiden“.

Anh. UWG Nr. 25: Nichtverlassen der Wohnung

Nach Anh. UWG Nr. 25 unzulässig ist es „bei persönlichem Aufsuchen in der Wohnung die Nichtbeachtung einer Aufforderung des Besuchten, diese zu verlassen oder nicht zu ihr zurückzukehren, es sein denn, der Besuch ist zur rechtmäßigen Durchsetzung einer vertraglichen Verpflichtung gerechtfertigt“.

Anh. UWG Nr. 23c: Gefälschte Verbraucherbewertungen

Nach Anh. UWG Nr. 23c sind gefälschte Verbraucherbewertungen unzulässig. Hierzu gehört die Übermittlung oder Beauftragung gefälschter Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern sowie die falsche Darstellung von Bewertungen oder Empfehlungen von Verbrauchern in sozialen Medien zu Zwecken der Verkaufsförderung.

Anh. UWG Nr. 11a: Verdeckte Werbung in Suchergebnissen

Nach Anh. UWG Nr. 11a unzulässig ist „die Anzeige von Suchergebnissen aufgrund der Online-Suchanfrage eines Verbrauchers, ohne dass etwaige bezahlte Werbung oder spezielle Zahlungen, die dazu dienen, ein höheres Ranking der jeweiligen Waren oder Dienstleistungen im Rahmen der Suchergebnisse zu erreichen, eindeutig offengelegt werden“.

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