Die wirksame Markenanmeldung erfordert zunächst als Mindestinhalte Angaben zum Anmelder, eine Wiedergabe der Marke und ein Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen, für welche die Eintragung beantragt wird. Ohne diese Mindestinhalte wird kein Anmeldetag zuerkannt. Neben den Mindestinhalten sind für eine Markenanmeldung weitere Inhalte erforderlich, deren Umfang im Einzelfall variiert. Zu nennen sind: Angaben zum Anmelder, Angaben zur Markenform, Wiedergabe der Marke, Übersetzung, Transliteration, Angaben zu Lizenzen und Markensatzung.
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