Eine eingetragene Marke kann auf Antrag des Markeninhabers gem. § 48 MarkenG vollständig oder teilweise gelöscht werden. Bei dem Antrag handelt es sich um einen Verzicht auf die Rechte an der Marke. Dieser Verzicht führt zur Löschung der Marke. Erforderlich ist lediglich der Antrag / Verzicht des Markeninhabers. Mit dem Eingang der Erklärung beim DPMA verliert der Inhaber seine Markenrechte. Die anschließende Löschung im Register wirkt nur noch deklaratorisch.
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