Markenrecht aus Berlin

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Abgrenzungsvereinbarung - typische Regelungen

Typische Regelungen einer Abgrenzungsvereinbarung sind u.a. die Benennung der betroffenen Kennzeichen als grundlegende Sachverhaltsbestimmung bzw. Festlegungen zum Gegenstand der Vereinbarung, Beschränkungen, der Ausschluss des Widerspruchs, Regelungen zur zeitlichen Geltung sowie schließlich Fragen der Kosten.

Abgrenzungsvereinbarung - Modifikationen

Abgrenzungsvereinbarungen können in unterschiedlichem Umfang modifiziert werden. Insbesondere Regelungen zu inhaberbezogenen Beschränkungen, Entgelten und Vertragsstrafen sind in der Praxis relevante Modifikationen bei Abgrenzungsvereinbarungen.

Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung

 

Abgrenzungs- und VorrechtsvereinbarungDie Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung erweitert die (reine) Abgrenzungsvereinbarung um weitergehende Regelungen, insbesondere um die im Titel genannte Vorrechtsvereinbarung sowie spiegelbildlich dazu um eine Nichtangriffsvereinbarung. Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen können kartellrechtlich problematisch sein. Sie müssen sorgfältig gestaltet bzw. geprüft werden.

Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung - typische Regelungen

Typische Regelungen einer Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung sind neben denen der (reinen) Abgrenzungsvereinbarung u.a. die Vorrechtsvereinbarung, Nichtangriffsvereinbarung, Löschung wegen Verfalls, Regelungen zu Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern und dem geographischer Geltungsbereich und der Geltungsdauer.

Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung - Modifikationen

Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen können in unterschiedlichem Umfang modifiziert werden. Neben den auch bei der reinen Abgrenzungsvereinbarung relevanten Regelungen zur Beschränkung des Inhabers, Entgelten und Vertragsstrafen sind ergänzend insbesondere Kündigungsregelungen bei ANgriff und Nutzungssprzifigaktinen in der Praxis relevante Modifikationen bei Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarungen.

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