Ist eine Klage auf Grund des Markengesetzes erhoben worden, kann der obsiegenden Partei unter bestimmten Voraussetzungen im Urteil die Befugnis zugesprochen werden, das Urteil auf Kosten der unterliegenden Partei öffentlich bekannt zu machen.
Markenrecht aus Berlin
Expertenwissen
Hier finden Sie umfangreiche und ständig aktualisierte Informationen zum Markenrecht, zu Marken, Markenanmeldungen, Markenschutz, Markenverträgen und vielem mehr. Grundlage ist unser Expertenwissen als Fachanwaltskanzlei für Gewerblichen Rechtsschutz mit über 20 Jahre anwaltlicher Erfahrung im Markenrecht und Gewerblichen Rechtschutz. Für eine individuelle Beratung im Markenrecht können Sie kurzfristig online einen Beratungstermin bei unseren Experten buchen.
Markenverträge regeln die Entstehung, Nutzung oder Veräußerung von Marken. Außerdem können Markenverträge in Konfliktfällen zur Beilegung von Streitigkeiten geschlossen werden. Auf Markenverträge finden die Regelungen des allgemeinen Vertragsrechts Anwendung, ergänzt um die Besonderheiten des Markenrechts. Häufig sind Markenverträge als Verträge eigener Art (sui generis) einzuordnen. Es lassen sich insgesamt die Bereiche der Konzeption, Abgrenzung, Lizenz, Übertragung sowie Satzungen unterscheiden. Von besonderer Bedeutung für die Praxis sind Markenkaufverträge und Markenlizenzverträge sowie die Abgrenzungsvereinbarung als Instrument der effizienten Streitbeilegung.
Geheimhaltungsvereinbarungen sind bei der Konzeption von Marken und weiteren Aktivitäten in diesem Zusammenhang immer wieder von großer Bedeutung. Deshalb sollte frühzeitig ein entsprechender Bedarf an Geheimhaltung geprüft und dieser sodann ggf. durch eine geeignete Geheimhaltungsvereinbarung sichergestellt werden. Weitere Einzelheiten zu Geheimhaltungsvereinbarungen / NDA >
Mit einer Markenrecherche werden ältere kollidierende Zeichen ermittelt. Sie sollte zur Minimierung nicht unerheblicher Risiken vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt und entsprechend geregelt werden. Außerdem sollte der Markenrechercheur Art und Umfang seiner Recherche sorgfältig dokumentieren und seinem Auftraggeber die entsprechenden Informationen übermitteln.
Der Agenturvertrag über eine Markenkreation dient der Erstellung / Konzeption einer Marke, welche später ggf. zur Eintragung in das Markenregister angemeldet wird. Obwohl regelmäßig ein einheitliches Vertragswerk erstellt wird, ist beim typischen Markenkreationsvertrag zwischen der geistig-schöpferische Leistung der Markenerstellung einerseits und der Einräumung von Nutzungsrechten an der erstellten Marke andererseits zu unterscheiden.
Termin vereinbaren
Für weitere Termine kontaktieren Sie uns gerne.