Oftmals unterbreiten Medien spezielle Beratungsangebote, mit denen sie Antworten auf Alltagsprobleme der Leser, Zuschauer etc. geben wollen. Die Möglichkeiten sind vielfältig. Neben Kochrezepten, Heimwerker-Rätschlägen und Hausfrauentipps findet sich auch Rechtsberatung in den Medien wieder. Unabhängig welche Ratschläge erteilt werden gilt der Grundsatz, dass der Leser bei deren Befolgung keinen Schaden erleiden darf.
Medienrecht aus Berlin
Überschreitet der Presseverantwortliche mit seiner Berichterstattung die rechtlichen Grenzen, die ihm insbesondere durch das allgemeine Persönlichkeitsrecht gesetzt sind, so hat der von der Berichterstattung in seinen Rechten Verletzte eine Reihe von Ansprüchen. Insbesondere kann er unter bestimmten Voraussetzungen Unterlassung, Schadenersatz und eine Gegendarstellung verlangen.
Neben dem Gegendarstellungsanspruch ist der Anspruch auf Unterlassung der zweite wichtige und zugleich häufigste Anspruch im Presse- und Medienrecht. Mit dem Unterlassungsanspruch kann der von einer Presseveröffentlichung Betroffene eine Berichterstattung unterbinden. Der Unterlassungsanspruch kann sowohl gegen bereits erfolgte Veröffentlichungen, also auch gegen erstmalig bevorstehende Veröffentlichungen geltend gemacht werden.
Oftmals kann der von einer Berichterstattung Betroffene einen Anspruch auf Gegendarstellung geltend machen. Der Gegendarstellungsanspruch beruht auf dem Gedanken der „Waffengleichheit". Die Gegendarstellung soll dem Betroffenen die Möglichkeit geben, in vergleichbarer Form wie das Publikationsmedium, seine Position darzulegen. Soweit die gesetzlichen Vorganben beachtet werden, ist das Medium verpflichtet, Gegendarstellungen zu veröffentlichen. Diese Pflicht trifft das Medium unabhängig davon, ob die getätigte Erstmitteilung wahr oder unwahr oder ob der Betroffene tatsächlich in seinen Rechten verletzt ist.
Ein Anspruch auf Gegendarstellung ist an verschiedene Voraussetzungen gebunden. Nur wenn diese vollständig vorliegen, kann der Anspruch erfolgreich durchgesetzt werden. Die Voraussetzungen betreffen sowohl die Art der Berichterstattung als auch bestimmte Formalien. Außerdem muss eine Interessensabwägung vorgenommen und es müssen Fristen beachtet werden. Wird bereits eine der Voraussetzungen missachtet, kann dies aufgrund der regelmäßig knappen Fristen zum dauerhaften Anspruchsverlust führen.
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