Das deutsche Recht kennt verschiedene Auskunftsansprüche, die Pressevertreter und zum Teil auch andere Personen gegenüber Behörden sowie sonstigen Organen und Einrichtungen, die mit der Wahrnehmung öffentlich- rechtlicher Aufgaben betraut sind, geltend machen können. Man unterscheidet insbesondere den presserechtlichen Auskunftsanspruch und den Auskunftsanspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG).
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