Beeinträchtigung der Entscheidungsfreiheit, § 4 Nr. 1 UWG (Fassung bis 2015) - Kopplungsangebote

Kopplungsangebote

Koppelungsangebote verbinden die eigentlich abzusetzende Leistung mit weiteren Angeboten. Das Gesamtpaket macht sodann einen (scheinbar) günstigen Eindruck.

Beispiel: Bei Bestellung eines Probeabonnements wird dem Abnehmer zusätzlich ein Staubsauger angeboten.

Bei Kopplungsangeboten liegt eine unsachliche Beeinflussung vor, wenn die Anlockwirkung so groß ist, dass auch bei einem verständigen Verbraucherausnahmsweise die Rationalität der Nachfrageentscheidung vollständig in den Hintergrund tritt (BGH, 22.09.2005, I ZR 28/03, „Zeitschrift mit Sonnenbrille", GRUR 2006, 161). Eine derartige Annahme dürfte zwar selten der Fall sein, doch ist es offenbar nicht ganz ausgeschlossen, dass beim Verbraucher „der Verstand" aussetzt.

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