Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Marke in der Übersicht

MarkeEine Marke ist ein Zeichen, welches Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von Waren oder Dienstleistungen anderer Unternehmen unterscheidet und welches dem Inhaber der Marke ein absolutes Recht gibt. Die Marke hat unterschiedliche Funktionen, von denen vor allem die Herkunftsfunktion eine wichtige Bedeutung hat. Außerdem können verschiedene Markenkategorien und verschiedene Markenformen unterschieden werden, z.B. die Wortmarke, Bildmarke oder als Kombination davon die Wort- / Bildmarke

Geschäftliche Bezeichnungen

Geschäftliche Bezeichnungen sind in § 5 MarkenG definiert. Es handelt sich dabei um den Oberbegriff für einerseits Unternehmenskennzeichen und andererseits Werktitel. Geschäftliche Bezeichnungen werden neben Marken geschützt. Anders als die Marke weisen geschäftliche Bezeichnungen allerdings nicht auf die Ware oder die Dienstleistungen, sondern auf das Unternehmen oder besondere Werke hin.

Unternehmenskennzeichen

Der Schutz für Unternehmenskennzeichen unterscheidet sich von dem Schutz der eingetragenen Marken grundlegend. Er entsteht grundsätzlich durch die Inbenutzungsnahme im geschäftlichen Verkehr. Die Priorität nimmt hier in Anspruch, wer das Zeichen zuerst benutzt hat. 

Werktitel und Titelschutz

Neben Marken schützt das Markengesetz auch Werktitel i.S.d. § 5 Abs. 3 MarkenG. Die Anforderungen an die Entstehung eines Werktitels sind nicht allzu hoch. Neben dem Schutz als geschäftliche Bezeichnung ist auch ein marken- und urheberrechtlicher Titelschutz möglich.

Die geographische Herkunftsangabe, § 126 MarkenG

In Teil 6 des Markengesetzes finden sich Regelungen über geographische Herkunftsangaben. Nach der Legaldefinition des § 126 MarkenG sind geographische Herkunftsangaben Namen von Orten, Gegenden, Gebieten oder Ländern sowie sonstige Angaben oder Zeichen, die im geschäftlichen Verkehr zur Kennzeichnung der geographischen Herkunft von Waren oder Dienstleistungen benutzt werden.

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