Der Markenschutz entsteht
- durch die Eintragung eines Zeichens als Marke in das vom Deutschen Patent- und Markenamt geführte Register,
- durch die Benutzung eines Zeichens im geschäftlichen Verkehr, soweit das Zeichen innerhalb beteiligter Verkehrskreise als Marke Verkehrsgeltung erworben hat, oder
- durch die im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums (Pariser Verbandsübereinkunft) notorische Bekanntheit einer Marke.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Die Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.
Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Marken in Deutschland. Doch trotz seiner wichtigen und zentralen Funktion gibt es Aspekte, die Markeninhaber beachten müssen, insbesondere in Bezug auf Markenrecherche und Markenüberwachung. Das DPMA übernimmt insoweit keine ausreichenden Aktivitäten für den Markenschutz. Eigeninitiative der Markeninhaber bei Markenrecherchen und der Markenüberwachung ist deshalb unerlässlich.
Bei welchem Markenamt oder welchen Markenämtern bzw. unter welchen Markenschutzsystemen die Marke angemeldet wird, richtet sich zunächst nach dem angestrebten geographischen Geltungsbereich der Marke bzw. danach, wo aufgrund der jeweiligen Markenkonzeption und der Marketingstrategie Markenschutz benötigt wird. Neben bereits bestehenden Aktivitäten ist hierbei auch eine etwaige geographische Expansionsstrategie zu berücksichtigen.
Bei der Strategie zur Anmeldung einer Marke sind auch unterschiedliche Aspekte des Umfelds zu berücksichtigen. Insoweit sind Fragen der Verwertung, der Markennutzung als Defensivzeichen und eines alternativen Verzichts auf die Markenanmeldung zu beantworten.
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