Das Deutsche Patent- und Markenamt (DPMA) spielt eine zentrale Rolle beim Schutz von Marken in Deutschland. Doch trotz seiner wichtigen und zentralen Funktion gibt es Aspekte, die Markeninhaber beachten müssen, insbesondere in Bezug auf Markenrecherche und Markenüberwachung. Das DPMA übernimmt insoweit keine ausreichenden Aktivitäten für den Markenschutz. Eigeninitiative der Markeninhaber bei Markenrecherchen und der Markenüberwachung ist deshalb unerlässlich.
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Bei welchem Markenamt oder welchen Markenämtern bzw. unter welchen Markenschutzsystemen die Marke angemeldet wird, richtet sich zunächst nach dem angestrebten geographischen Geltungsbereich der Marke bzw. danach, wo aufgrund der jeweiligen Markenkonzeption und der Marketingstrategie Markenschutz benötigt wird. Neben bereits bestehenden Aktivitäten ist hierbei auch eine etwaige geographische Expansionsstrategie zu berücksichtigen.
Vor der Markenanmeldung ist eine Markenstrategie zu entwickeln. Die Markenstrategie beantwortet die in der folgenden Checkliste dargestellten Fragen unter Berücksichtigung der Ergebnisse der Markenrecherche auf der Grundlage der individuellen Ziele des Anmelders.
Bei der Strategie zur Anmeldung einer Marke sind auch unterschiedliche Aspekte des Umfelds zu berücksichtigen. Insoweit sind Fragen der Verwertung, der Markennutzung als Defensivzeichen und eines alternativen Verzichts auf die Markenanmeldung zu beantworten.
Die Strategie zur Anmeldung einer Marke beginnt mit der Ermittlung und Festlegung der markenspezifischen Erfordernissen. Neben dem Inhaber muss ein etwaiger Vertreter des Markeninhabers bestimmt werden. Außerdem sind die Markenform und die Markenklasse(n) festzulegen.
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