Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Kommunikationsfunktion der Marke

Bei der Kommunikationsfunktion der Marke handelt es sich um die „Eigenschaft, Informationen zu vermitteln […]

Werbefunktion der Marke

In den verschiedenen Werbemitteln des Markeninhabers taucht die Marke kontinuierlich als wichtiges Element auf. Sie ermöglicht vor allem eine einfache Wiedererkennung der Produkte des Markeninhabers. 

Individualmarke

Bei einer Individualmarke handelt es sich um eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen unterscheidet. Markeninhaber ist entweder das Unternehmen selbst das Unternehmen handelt mit Zustimmung des Markeninhabers. Die Individualmarke ist eine Markenkategorie und stellt den Regeltypus des Markenrechts dar.

Kollektivmarke

Von der Individualmarke ist als Markenkategorie die Kollektivmarke zu unterscheiden. Die Kollektivmarke dient den Mitgliedern eines Kollektivs (rechtsfähiger Verband), welcher Markeninhaber ist. Regelungen zur Kollektivmarke finden sich in §§ 97 bis 106 MarkenG.

Gewährleistungsmarke

Bei der in §§ 106a – 106h MarkenG geregelten Gewährleistungsmarke gewährleistet der Inhaber der Gewährleistungsmarke gem. § 106a Abs. 1 MarkenG für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, das Vorliegen bestimmter Eigenschaften. Bei der Gewährleistungsmarke handelt es sich um eine spezielle Markenkategorie.

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