Der sicherste Weg zur Erlangung markenrechtlichen Schutzes ist die Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister, § 4 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG). Man spricht insoweit von einer Registermarke oder von einer eingetragenen Marke. Vergleichbare Regeln existieren auf europäischer Ebene nach Art. 6 der Unionsmarkenverordnung (UMV).
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Der derivative, also abgeleitete Rechteerwerb geht von einer bereits existierenden Marke aus. Rechte an dieser Marke können grundsätzlich übertragen werden. Bei bereits existierenden Marken kann zwischen einer Übertragung aufgrund gesetzlicher Vorschriften und einer rechtsgeschäftlichen Übertragung unterschieden werden.
Die Markenrecherche ist eine nahezu unerlässliches Analyseinstrument im nationalen und internationalen Markenrecht. Hierdurch werden ältere kollidierende Zeichen bzw. relative Schutzhindernisse ermittelt. Die Markenrecherche sollte vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt werden, um verschiedene regelmäßig zeit- und kostenintensive Risiken zu vermeiden.