Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die revidierte Berner Übereinkunft (RBÜ) ist ein völkerrechtlicher Vertrag, mit dem sich die Vertragsstaaten insbesondere dazu verpflichten, Urhebern anderer Nationen den gleichen Schutz von Werken zu gewährleisten wie den eigenen Bürgern, sog. Inländerbehandlung gem. Art. 5 Abs. 1 RBÜ.