Bei der Bildmarke handelt es sich um eine zweidimensionale Gestaltung. Es wird ein spezielles Bild, z.B. ein Logo, geschützt. Hier besteht der Schutz genau in der jeweiligen Erscheinungsform des Bildes. Die Bildmarke ist eine spezielle Markenform, welche in § 3 Abs. 1 MarkenG, § 8 MarkenV geregelt ist.
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