Der sicherste Weg zur Erlangung markenrechtlichen Schutzes ist die Eintragung in das vom Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) geführte Markenregister, § 4 Nr. 1 Markengesetz (MarkenG). Man spricht insoweit von einer Registermarke oder von einer eingetragenen Marke. Vergleichbare Regeln existieren auf europäischer Ebene nach Art. 6 der Unionsmarkenverordnung (UMV).
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