Die Lizenz des Lizenzgebers kann für den Insolvenznehmer als dessen Vertragspartner mit Problemen verbunden sein. Unter Berücksichtigung einer entsprechenden BGH-Entscheidung könnten diese Probleme dadurch reduziert werden, dass der Lizenzvertrag eine vertragliche Kündigungsregelung mit aufschiebend bedingtem Rechtsübergang vorsieht.
Wirtschaftsrecht aus Berlin
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Durch die Zurückbehaltung eines eigenen Nutzungsrechts kann möglicherweise das Risiko einer Lizenzgeberinsolvenz redutiert werden.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Vereinbarung eines Nießbrauchs kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Die Vereinbarung eines Treuhandverhältnisses kann helfen, die Risiken einer Lizenzgeberinsolvenz zu reduzieren.
Andreas Böhm, LL.M., RA, FA, Dipl.-Kfm.
Aktuell existiert keine gesetzliche Regelung bzw. Lösung zru Problematik der Lizenzgeberinsolvenz. In der Vergangenheit wurden hierzu verschiedene Versuche unternommen, die Gesetzgebungsverfahren jedoch nicht abgeschlossen. Regelungsbedarf ist allerdings vorhanden und wird allgemein bejaht.