Es existieren verschiedene Regelwerke, welche Impressumspflichten benennen. Diese unterscheiden sich in ihrem Anwendungsbereich, bennenen allerdings vielfach sich überschneidende Pflichten zur Angebe bestimmter unternehmensbezogener Informationen. Wichtige Regelwerke sind das Telemediengesetz (TMG), der Medienstaatsvertrag (MStV) und die einzelnen Landespressegesetze. Bei der Impressumspflicht handelt es sich um eine (geschäftsbezogene) Marktverhaltensregelungen. Verstöße gegen die Pflicht ein richtiges und vollständiges Impressum entsprechend den Vorgaben der genannten Normen anzugeben können gem. § 3a UWG als Rechtsbruch unlauter und unzulässig sein.