Ausbeutung fremder Leistungen, § 4 Nr. 9 UWG (Fassung bis 2015) - Übersicht wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

Übersicht wettbewerbsrechtlicher Leistungsschutz

In unserer Rechtsordnung herrscht Nachahmungsfreiheit (vgl. Ohly, JZ 2003, 545 ff.). Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass der Wettbewerb davon lebt, dass erfolgreiche Konzepte imitiert und verbessert werden.

Entwicklungen und Fortschritte sind allerdings oft mit erheblichen Kosten verbunden, die sich amortisieren müssen. An dieser Stelle greift das Immaterialgüterrecht. Urheberrecht, Markenrecht und Patentrecht geben dem jeweiligen Inhaber gewisse Ausschließlichkeitsrechte, die ihn in einem festgelegen Umfang zur Nutzung seiner immaterialen Rechtspositionen unter Ausschluss aller Übrigen berechtigen. Wer diesen Umfang missachtet, verstößt gegen die Ausschließlichkeitsrechte der Inhaber und handelt damit wettbewerbswidrig.

Beispiele: Wer den Mercedes-Stern der Daimler AG für seinen Wagen verwendet, begeht eine Markenrechtsverletzung, da die Daimler AG das ausschließliche Recht hat, diese Marke (Stern) zu verwenden.

Dabei wird stets an das konkrete Recht des Inhabers angeknüpft, um den Rahmen der Nachahmungsfreiheit abzustecken. Die Nachahmungsfreiheit folgt aus dem Umkehrschluss dieser Rechtslage. Wenn die Grenzen genau abgesteckt sind, muss die Nachahmung innerhalb dieser Grenzen frei sein. Das Immaterialgüterrecht regelt die Zulässigkeit der Imitationshandlungen. An dieser Stelle darf das UWG die Wertungen der speziellen Gesetze nicht konterkarieren. Somit kann nur die Modalität der Nachahmung vom UWG erfasst werden.

Daraus folgt, dass die Nachahmung von fremden Leistungen nur unter besonderen Umständen unlauter sein kann. Diese Umstände beziehen sich zumeist auf die Vorgehensweise der Nachahmung, mithin also dem „Wie". § 4 Nr. 9 UWG nennt hier

  • die Herkunftstäuschung,
  • die Rufausbeutung und
  • die unredliche Kenntniserlangung.

Ähnliche Beiträge

Unverbindliche Anfrage

Kontaktieren Sie uns kostenfrei und unverbindlich bei Fragen zu Wirtschaftsrecht und Steuerrecht. Wir melden uns kurzfristig zurück.

Achtung! Bei Fristabläufen oder anderem sofortigen Handlungsbedarf kontaktieren Sie uns für eine Bearbeitung am selben Tag bitte ausschließlich telefonisch Montag bis Freitag vor 17 Uhr: +49 30 39 88 53 860