Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin

Vereinbarung und Informationen zur Markenrecherche

Mit einer Markenrecherche werden ältere kollidierende Zeichen ermittelt. Sie sollte zur Minimierung nicht unerheblicher Risiken vor der Benutzung eines Kennzeichens und vor der Anmeldung einer Marke durchgeführt und entsprechend geregelt werden. Außerdem sollte der Markenrechercheur Art und Umfang seiner Recherche sorgfältig dokumentieren und seinem Auftraggeber die entsprechenden Informationen übermitteln.

Die Abgrenzungsvereinbarung

AbgrenzungsvereinbarungBei der Abgrenzungsvereinbarung handelt es sich um einen speziellen markenrechtlichen Vertrag. Mit diesem Vertrag wird regelmäßig das Ziel verfolgt, Streitigkeiten bei der Nutzung von zwei (eventuell) kollidierenden Marken zu vermeiden. Derartige Streitigkeiten können in verschiedenen Markenverfahren auftreten. Abgrenzungsvereinbarungen können sowohl außergerichtlich auch als in Form eines gerichtlichen Vergleichs geschlossen werden.

Abgrenzungsvereinbarung - typische Regelungen

Typische Regelungen einer Abgrenzungsvereinbarung sind u.a. die Benennung der betroffenen Kennzeichen als grundlegende Sachverhaltsbestimmung bzw. Festlegungen zum Gegenstand der Vereinbarung, Beschränkungen, der Ausschluss des Widerspruchs, Regelungen zur zeitlichen Geltung sowie schließlich Fragen der Kosten.

Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung - typische Regelungen

Typische Regelungen einer Abgrenzungs- und Vorrechtsvereinbarung sind neben denen der (reinen) Abgrenzungsvereinbarung u.a. die Vorrechtsvereinbarung, Nichtangriffsvereinbarung, Löschung wegen Verfalls, Regelungen zu Rechtsnachfolger, verbundenen Unternehmen und Lizenznehmern und dem geographischer Geltungsbereich und der Geltungsdauer.

Abgrenzungsvereinbarung - Modifikationen

Abgrenzungsvereinbarungen können in unterschiedlichem Umfang modifiziert werden. Insbesondere Regelungen zu inhaberbezogenen Beschränkungen, Entgelten und Vertragsstrafen sind in der Praxis relevante Modifikationen bei Abgrenzungsvereinbarungen.

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