Regel 25 Abs. 1 AusfO sieht verschiedene Änderungsmöglichkeiten bei der IR-Marke vor. Zu nennen sind u.a. Änderungen zu Name und Anschrift, Übertragungen, Einschränkung (Limitation), Verzicht (Renunciation) und Löschung (Cancellation).
Gewerblicher Rechtsschutz aus Berlin
Es besteht die Möglichkeit, Lizenzen im IR-Markenregister eintragen zu lassen, die dann die gleiche Wirkung haben wie im nationalen Register eingetragene Lizenzen, soweit keine Vorbehaltserklärung abgegeben worden ist. Die Einzelheiten hierzu ergeben sich aus Regel 20bis AusfO.
Die jeweiligen Rechtsbehelfe ergeben sich aus dem nationalen Recht des betroffenen Staates.
Das Wettbewerbsrecht dient dem fairen Wettbewerb. Es schützt vor unlauteren geschäftlichen Handlungen unterschiedlichster Art, insbesondere in der Werbung. Mit den Regeln des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) wird nahezu jede Äußerung und Handlung erfasst, die ein Unternehmer im geschäftlichen Verkehr tätigen kann. Damit hat das Wettbewerbsrecht für unternehmerisches Handeln eine hohe Bedeutung. Alle geschäftlichen Aktivitäten eines Unternehmens können wettbewerbsrechtlich relevant sein.
Als geschäftliche Handlung definiert § 2 Abs. 1 Nr. 2 UWG jedes Verhalten einer Person zugunsten des eigenen oder eines fremden Unternehmens vor, bei oder nach einem Geschäftsabschluss, das mit der Förderung des Absatzes oder des Bezugs von Waren oder Dienstleistungen oder mit dem Abschluss oder der Durchführung eines Vertrags über Waren oder Dienstleistungen unmittelbar und objektiv zusammenhängt; als Waren gelten auch Grundstücke und digitale Inhalte, Dienstleistungen sind auch digitale Dienstleistungen, als Dienstleistungen gelten auch Rechte und Verpflichtungen. Die "geschäftlichen Handlung" ist der zentrale Begriff des Wettbewerbsrechts. Alle Unlauterkeitstatbestände setzen eine geschäftliche Handlung voraus. Nur wenn eine solche geschäftliche Handlung vorliegt, können die speziellen Regelungen des Lauterkeitsrechts Anwendung finden. Rein private Aktivitäten werden vom Wettbewerbsrecht nicht erfasst.
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