Bei der Kommunikationsfunktion der Marke handelt es sich um die „Eigenschaft, Informationen zu vermitteln […]
Markenrecht aus Berlin
Expertenwissen
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Die Investitionsfunktion der Marke beschreibt den „Einsatz einer Marke zum Erwerb oder zur Wahrung eines Rufs“ .
Bei einer Individualmarke handelt es sich um eine Marke, die Waren oder Dienstleistungen eines bestimmten Unternehmens von Produkten anderer Unternehmen unterscheidet. Markeninhaber ist entweder das Unternehmen selbst das Unternehmen handelt mit Zustimmung des Markeninhabers. Die Individualmarke ist eine Markenkategorie und stellt den Regeltypus des Markenrechts dar.
Von der Individualmarke ist als Markenkategorie die Kollektivmarke zu unterscheiden. Die Kollektivmarke dient den Mitgliedern eines Kollektivs (rechtsfähiger Verband), welcher Markeninhaber ist. Regelungen zur Kollektivmarke finden sich in §§ 97 bis 106 MarkenG.
Bei der in §§ 106a – 106h MarkenG geregelten Gewährleistungsmarke gewährleistet der Inhaber der Gewährleistungsmarke gem. § 106a Abs. 1 MarkenG für die Waren und Dienstleistungen, für die sie angemeldet wird, das Vorliegen bestimmter Eigenschaften. Bei der Gewährleistungsmarke handelt es sich um eine spezielle Markenkategorie.
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