Recht: Wirtschaftrecht, Steuerrecht und mehr

Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung im Presserecht

Nachfolgend werden Beispiele zur Höhe von Schadensersatz und Geldentschädigung aus der Rechtsprechung aufgeführt. Zu beachten ist, dass die jeweilige Höhe generell immer eine Frage des Einzelfalls ist. Außerdem unterliegt die Höhe von Schadenersatz und Geldentschädigung einem zeitlichen Wandel, der von sich ändernden Anschauungen geprägt ist. Die folgenden Beispiele bieten insoweit ledigliche eine grobe Orientierung, die im konkreten Einzelfall kritisch zu hinterfragen ist.

Erstattung von Anwaltskosten im Presserecht

Schaltet der von einer Berichterstattung negativ Betroffene einen Anwalt zur Wahrnehmung seiner Interessen ein, so kann er in vielen Fällen die Erstattung der dadurch entstehenden Anwaltskosten verlangen. Insbesondere bei Abmahnungen und Abschlussschreiben ist eine Kosteneratattung möglich. Teilweise können auch die Kosten einer Gegendarstellung und Kosten für die Geltendmachung weiterer Ansprüche ersetzt verlangt werden.

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Vertragsrecht

vertragsrecht-allgDas Vertragsrecht ist in den §§ 145 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) geregelt. Diese Vorschriften gelten für alle Arten von Verträgen. Dort finden sich Regeln darüber, wie Verträge zustande kommen, welche Wirksamkeitsvoraussetzungen zu beachten sind, wann Verträge erlöschen und unter welchen Voraussetzungen Verträge durchsetzbar sind. Das Vertragsrecht ist vom Grundsatz der Privatautonomie geprägt. Dieser gilt allerdings nicht ausnahmslos. Der Gesetzgeber hat verschiedene zwingende Regeln vorgegeben, von denen auch durch einen individuellen Vertrag nicht abgewichen werden kann. Soweit ein Vertrag beendet werden soll, kommen vor allem die Kündigung des Vertrages, der Rücktritt vom Vertrag und der Widerruf einer Vertragserklärung in Betracht.

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Der Vertrag

VertragEin Vertrag regelt die individuellen Rechtsbeziehungen mehrerer Personen untereinander. Dabei gilt der Grundsatz der Privatautonomie, d.h. die vertraglichen Inhalte können weitgehend individuell ausgehandelt und vereinbart werden. Allerdings sind auch verschiedene zwingende gesetzliche Vorgaben zu beachten, von denen nicht abgewichen werden kann. Neben dem allgemeinen Vertragsrecht und Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) lassen sich verschiedene besondere Verträge, Vertragsarten und Tätigkeiten des Vertragsmanagements unterscheiden.

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Der Lizenzvertrag

LizenzvertragEin Lizenzvertrag regelt die Nutzung von Immaterialgüterrechten. Allgemein versteht man unter einer Lizenz die Befugnis, das Immaterialgut eines anderen zu benutzen. Als Immaterialgüter kommen insbesondere Marken, Urheberrechte oder Patente in Betracht. Nachdem es nur sehr wenige gesetzliche Regelungen gibt, werden Lizenzen üblicherweise in individuellen Verträgen, den Lizenzverträgen, geregelt. Hauptpflicht des Lizenzgebers ist es dabei, dem Lizenznehmer die Verwertung des konkreten Rechts zu ermöglichen. Der Lizenznehmers ist dafür zur Zahlung des vereinbarten Lizenzentgelts verpflichtet. Beim Lizenzvertrag  sind unterschiedliche Gestaltungsmodelle möglich und üblich. Als Lizenzarten lassen sich dabei insbesondere einfache und ausschließliche Lizenzen unterscheiden.

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