Bei der Schadenersatzklage (auf Zahlung) handelt es sich um eine Form der Leistungsklage. Die Schadenersatzklage ist auf Schadensersatz gerichtet, welcher i. d. R. in der Zahlung eines bestimmten Geldbetrags besteht.
Verfahren: Zivilverfahren, Steuerverfahren und mehr
Die Schadenersatzklage auf Feststellung der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach ist eine Form der Feststellungsklage. Sie ist systematisch von der Schadenersatzklage auf Zahlung zu unterscheiden: Während Letztere auf die Verurteilung zur Zahlung eines bestimmten Geldbetrags gerichtet ist, wird mit der Feststellungsklage lediglich das Bestehen der Schadensersatzpflicht dem Grunde nach festgestellt, ohne dass der Schaden bereits beziffert werden muss.
Ausgangspunkt einer negativen Feststellungsklage ist eine Situation, in welcher ein Anspruchsgegner (Kläger der negativen Feststellungsklage) oder dessen Abnehmer von einem Anspruchsteller (Beklagter der negativen Feststellungsklage) wegen einer Rechtsverletzung zu Unrecht in Anspruch genommen wird.
Gegen ein Urteil ist Berufung möglich. Es gelten hierfür die allgemeinen Regelungen der §§ 511 ff. ZPO. Das erstinstanzliche Gericht entscheidet durch Urteil nach mündlicher Verhandlung.
Auf die Berufung folgt ggf. die Revision. Es gelten hierfür die Regelungen der §§ 542 ff. ZPO. Soweit eine Revision nicht zugelassen wird, kann unter den Voraussetzungen des § 544 ZPO Nichtzulassungsbeschwerde erhoben werden.
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