Verdeckte Werbung, § 4 Nr. 3 UWG (Fassung bis 2015) - Product Placement

Product Placement

Beim Product Placement werden Waren in Fernsehsendungen oder Filme prominent eingebunden, ohne dass dies auf den ersten Blick erkennbar wäre oder der Zuschauer darüber informiert würde.

Beispiele: Starbucks Kaffeetassen in „Der Teufel trägt Prada" und in „von Löwen und Lämmern", BMW in „James Bond", GAP-Shop und Audi in „Minority Report", Rimowa-Koffer in „Tatort" und im Vorspann des "Polizeiruf 110", Montblanc-Kugelschreiber in „Ocean´s 12".

Die rechtliche Beurteilung im Rahmen des UWG ist uneinheitlich. Während eine solche Praxis wegen der subtilen Wirkung durchaus auf Bedenken stoßen kann, gibt es Stimmen, die darauf hinweisen, dass Spielfilme oft zugleich die Aufgabe haben, Werbung für die Produkte der Auftraggeber zu machen.

Oft gelten Spielfilme als Kunstwerke, so dass ein Vorgehen in Form eines Sendeverbotes mit Rücksicht auf die Kunstfreiheit (Art. 5 Abs. 3 GG) unverhältnismäßig wäre. Zu beachten ist außerdem, dass dem aufmerksamen und durchschnittlich verständigen Verbraucher Product Placement nicht verborgen bleibt, so dass solche Maßnahmen in wenigen Ausnahmefällen unlauter erscheinen.

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